Online-Apotheke muss Zuzahlungen kassieren
«Es kann doch nicht rechtens sein, dass der Patient in unserer Internetapotheke die Rezeptgebühr bezahlen muss und bei der holländischen Versandapotheke nicht», sagte Heift. Der Anwalt der Apotheke spricht von Inländerdiskriminierung: «Es ist unverständlich, dass deutsche Apotheken von den deutschen Gesetzen benachteiligt werden.» Die derzeitige Lage gestatte ausländischen Versandapotheken die Gewährung von Preisnachlässen, während sie dies inländischen strikt verbiete.
«Wenn wir diesen Rechtsstreit für uns entscheiden, kommt dies in erster Linie den Verbrauchern zu Gute», sagte Heift weiter. «Die Patienten sollen nicht mehr den Umweg über das Ausland gehen müssen, um bei ihren Rezepten die Zuzahlung von bis zu fünf Euro zu sparen.» Schon 2004 hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass die Arzneimittel-Verordnung auf ein niederländisches Unternehmen nicht anzuwenden sei. Die in den Niederlanden sitzende Versandapotheke DocMorris berechnet bei ihren Lieferungen nach Deutschland von den Versicherten nur teils die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung bei Kassenrezepten. (nz)
