Netzeitung Logo
 
DruckenVersenden
 

Online-Apotheke muss Zuzahlungen kassieren

30. Aug 2007 18:16
Deutsche Versandapotheken müssen den vollen Eigenanteil von den Patienten verlangen.
Bild vergrößern
Eine deutsche Versandapotheke darf dem Patienten die Rezeptgebühr nicht erlassen - eine ausländische schon. Die vor Gericht unterlegene Pharmazeutin fühlt sich diskriminiert und kündigt Revision an.

Vorerst dürfen deutsche Internet-Apotheken nicht auf die Zuzahlung verzichten oder Nachlässe bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gewähren – während dies ausländischen Versandapotheken erlaubt ist. In einem Rechtsstreit gegen eine solche Apotheke setzte sich die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Donnerstag vor dem Landgericht (LG) Köln durch.

Mehr in der Netzeitung:
Die Deutsche Internet Apotheke wollte ebenfalls Preisnachlässe gewähren – und wurde von der Wettbewerbszentrale verklagt. «Die Entscheidung des LG Köln ist für uns nicht nachvollziehbar und ein herber Schlag gegen die Verbraucher», sagte der Sprecher der Apotheke, Philipp Heift. Der Anwalt der Beklagten stellte bereits einen Revisionsantrag. Der Prozess solle vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe fortgeführt werden, teilte die unterlegene Apotheke mit.

«Es kann doch nicht rechtens sein, dass der Patient in unserer Internetapotheke die Rezeptgebühr bezahlen muss und bei der holländischen Versandapotheke nicht», sagte Heift. Der Anwalt der Apotheke spricht von Inländerdiskriminierung: «Es ist unverständlich, dass deutsche Apotheken von den deutschen Gesetzen benachteiligt werden.» Die derzeitige Lage gestatte ausländischen Versandapotheken die Gewährung von Preisnachlässen, während sie dies inländischen strikt verbiete.

«Wenn wir diesen Rechtsstreit für uns entscheiden, kommt dies in erster Linie den Verbrauchern zu Gute», sagte Heift weiter. «Die Patienten sollen nicht mehr den Umweg über das Ausland gehen müssen, um bei ihren Rezepten die Zuzahlung von bis zu fünf Euro zu sparen.» Schon 2004 hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass die Arzneimittel-Verordnung auf ein niederländisches Unternehmen nicht anzuwenden sei. Die in den Niederlanden sitzende Versandapotheke DocMorris berechnet bei ihren Lieferungen nach Deutschland von den Versicherten nur teils die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung bei Kassenrezepten. (nz)

 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
 
Marktanteil unter einem Prozent: 
VW will Rückstand in Indien aufholen
Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Immobiliensuche
Immobilien
immonet
Aus anderen Ressorts

Geschäftsführer: Dr. Robert Daubner | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.