Für den direkten Verkauf der Medikamente haben die herkömmlichen Apotheken weiterhin das Monopol. Daher können die Arzneimittel in den dm-Märkten weder an der Kasse bezahlt werden, noch dürfen die Drogerie-Mitarbeiter Auskünfte zu den Medikamenten erteilen. Kunden müssen überweisen oder Bankeinzug ermöglichen.Die Drogeriemarktkette hatte im Juni 2004 damit begonnen, in acht Testfilialen in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach und Viersen den Bestell- und Abholservice anzubieten. Die Stadt Düsseldorf hatte dies zunächst verboten, weil sie darin einen Verstoß gegen das Arzneimittelrecht sah. Das Verbot war dann durch das OVG-Urteil aufgehoben worden.
Die 900 dm-Drogerien erwirtschafteten nach Unternehmensangaben mit mehr als 16.000 Mitarbeitern im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2006/07 einen Umsatz von 1,47 Milliarden Euro. (nz/dpa)