29.08.2007
Herausgeber: netzeitung.de
dm will künftig Medikamente anbieten.
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Kein Verstoß gegen Apothekenrecht: Die Drogeriekette dm darf Medikamente anbieten. Dem Unternehmen sind aber enge Grenzen gesetzt - Barzahlung etwa ist ausgeschlossen.
Nach jahrelangem Rechtsstreit steigt in Deutschland erstmals eine Drogeriekette in großem Umfang in das lukrative Medikamentengeschäft ein. Der bundesweit zweitgrößte Drogerie-Betreiber dm wird in zunächst 80 Filialen in Nordrhein-Westfalen apothekenpflichtige Medikamente abgeben, wie das Unternehmen am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Der Service ist eine Kooperation mit einer niederländischen Versandapotheke.
Ein Test in acht Filialen im Rheinland sei erfolgreich gewesen, das Angebot will das Unternehmen nach und nach bundesweit ausgedehnen. Möglich wurde die Medikamentenabgabe durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für Nordrhein-Westfalen in Münster (
AZ: 13 A 1314/06): Es hatte im November 2006 entschieden, dass das Vertriebskonzept weder gegen das Arzneimittel- noch gegen das Apothekenrecht verstoße. Die Apotheker-Organisationen hatten bestürzt auf das Urteil reagiert.
Bei der Zusammenarbeit mit der Europa Apotheek Venlo erbringe dm eine «logistische Dienstleistung», erläuterte dm-Geschäftsführerin Petra Schäfer. Bei nicht rezeptpflichtigen Produkten sei so eine Kostenersparnis von bis zu 40 Prozent möglich. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten garantiere die Versandapotheke einen Bonus von zwischen 2,50 Euro und 15 Euro pro Präparat. Die Patienten müssen allerdings bis zu drei Tage auf ihre Medikamente warten. Der Bestell- und Abholservice richtet sich vor allem an chronisch kranke Menschen, die ihren Medikamentenbedarf absehen können.
Barzahlung geht nichtFür den direkten Verkauf der Medikamente haben die herkömmlichen Apotheken weiterhin das Monopol. Daher können die Arzneimittel in den dm-Märkten weder an der Kasse bezahlt werden, noch dürfen die Drogerie-Mitarbeiter Auskünfte zu den Medikamenten erteilen. Kunden müssen überweisen oder Bankeinzug ermöglichen.
Die Drogeriemarktkette hatte im Juni 2004 damit begonnen, in acht Testfilialen in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach und Viersen den Bestell- und Abholservice anzubieten. Die Stadt Düsseldorf hatte dies zunächst verboten, weil sie darin einen Verstoß gegen das Arzneimittelrecht sah. Das Verbot war dann durch das OVG-Urteil aufgehoben worden.
Die 900 dm-Drogerien erwirtschafteten nach Unternehmensangaben mit mehr als 16.000 Mitarbeitern im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2006/07 einen Umsatz von 1,47 Milliarden Euro. (nz/dpa)