Betrugs-Ermittlungen gegen Göttinger Gruppe
04.06.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Gegen die Göttinger Gruppe laufen bereits seit 2004 Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung. Verbraucherschützer warnen seit Jahren vor dem Unternehmen. Das Deutsche Institut für Anlegerschutz (DIAS) fürchtet, dass den Anlegern des Finanzkonzerns ein finanzielles Desaster droht. Das Unternehmen stecke in «dramatischen Liquiditätsschwierigkeiten».
Das Amtsgericht Göttingen hat nach Angaben seines Direktors Wolfgang Scheibel in den vergangenen Wochen bereits rund 170 so genannte Erzwingungshaftbefehle gegen Verantwortliche des Konzerns erlassen. Anleger hatten die Haftbefehle beantragt, weil ihnen das Unternehmen gerichtlich zugesprochene Rückzahlungen nicht leisten wollte.
Die Zahl dieser Haftbefehle werde in nächster Zukunft weiter steigen, erklärte Gerichtssprecher Dietmar Brosche. Denn in den vergangenen Wochen seien mehr als 300 entsprechende Anträge von Anlegern eingegangen. Alleine am Montag kamen etwa 100 hinzu. Die Haftbefehle richteten sich gegen Jürgen Rinnewitz und Marina Götz als gesetzliche Vertreter und Vorstandsmitglieder der Securenta AG, dem Herzstück der Göttinger Gruppe, sagte Brosche.
In der Vergangenheit hat die Göttinger Gruppe nach Angaben von Gerichtsdirektor Scheibel bei drohenden Vollstreckungshaftbefehlen gezahlt. Dadurch seien diese Haftbefehle gegenstandslos geworden. Dabei sei es zumeist aber nur um Forderungen einzelner Anleger gegangen, sagte Sprecher Brosche. Diesmal summierten sich die Forderungen aber auf mehrere Millionen Euro.
Der Bundesgerichtshof hatte im Frühjahr 2005 den Anlegern, die im Streit mit der Göttinger Gruppe lagen, den Rücken gestärkt. Danach konnten Anleger auf Rückzahlung ihrer Gelder pochen. Im Herbst vergangenen Jahres hatte sich die Göttinger Gruppe durch den Verkauf ihrer Versicherungstochter Gutingia an einen belgisch-niederländischen Finanzkonzern vorübergehend finanziellen Spielraum verschafft. Inzwischen könnte es nach Einschätzung der Justiz aber so weit sein, dass die Summe der Rückforderungen das liquide Vermögen übersteigt. (nz/dpa)

