30.05.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Ob in der MLP-Zentrale Zahlen falsch dargestellt wurden, wie nie gerichtlich geklärt werden
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Bernhard Termühlen hat sich freigekauft wie Josef Ackermann: Er zahlt einen fünfstelligen Betrag - dafür wird es kein Strafverfahren wegen des Verdachts der Bilanzmanipulation gegen ihn geben.
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende des Finanzdienstleisters MLP, Bernhard Termühlen, muss wegen des Verdachts der Bilanzmanipulation nicht vor Gericht. Das Landgericht Mannheim stellte das Strafverfahren gegen Termühlen und zwei weitere Spitzenmanager gegen Geldauflagen ein, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. «Dem Beschluss der Strafkammer zufolge soll der Angeklagte Dr. Termühlen einen sechsstelligen, die beiden anderen Angeklagten einen fünfstelligen Betrag bezahlen.»
Die Mannheimer Staatsanwaltschaft hatte den drei Beschuldigten vorgeworfen, Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2001 bewusst unrichtig dargestellt zu haben, um die Ertragslage und das Wachstum des Unternehmens in günstigerem Licht erscheinen zu lassen. Die Behörde hatte Ende 2004 Anklage gegen Termühlen, einen Vorstand der MLP Lebensversicherungstochter sowie den Prokuristen und kaufmännischen Leiter erhoben. (dpa)