netzeitung.deAbschied von der Anarchie (II)

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Verbote und immer mehr Restriktionen: Die Freiheit im Netz scheint vorbei: Teil zwei der Analyse von Bodo Mrozek

Denn das Internet ist nicht nur ein Ort für freie Kommunikation jenseits der etablierten Hierarchien der Papiermedien. Es ist oftmals auch eine Spielwiese für notorische Querulanten und Psychopathen, die schon manches seriöse Forum zerstört haben. Die Möglichkeit aus der sicheren Deckung der Anonymität heraus, Meinungsäußerungen mit getarnter Urheberschaft abzugeben, lädt zum Missbrauch geradezu ein.

Diejenigen, die darauf hinweisen, dass das Netz kein rechtsfreier Raum bleiben darf, haben zweifellos Recht. Die Ermittlungen wegen Kinderpornographie beweisen dies immer wieder auf traurige Weise. Aber wie weit darf der Staat gehen? Oder, anders gefragt: Wie eng wird es im ehemals weiten Web noch werden?

Kein rechtsfreier Raum
Im Zentrum der Debatte steht momentan nicht nur die so genannte Verbreiterhaftung. Gegen die Betreiberin der Videoplattform Youtube ist ein Verfahren um eine Milliarde Dollar anhängig. Der Vorwurf: Freie Plattformen würden sich mit Hilfe von Urheberrechtsverletzungen bereichern. Sollte sich die Klägerin Viacom durchsetzen, bedeutet dies womöglich das Ende der freien Bündelung von Inhalten, somit auch der schnellen Informationssuche.

Pauschaler Verdacht gegen alle
Die Begehrlichkeiten der Strafverfolger sind längst geweckt. Erst kürzlich äußerte die deutsche Bundesregierung die Meinung, der Verfassungsschutz dürfe mit Hackermethoden die Computer von Verdächtigen ausspionieren. Kritiker vermuteten deshalb, dass der so genannte «Bundestrojaner» – wie die Ausspähung mittels EDV salopp genannt wird - durch die deutschen Geheimdienste schon längst Realität ist – ohne, dass die Öffentlichkeit informiert wurde.

Noch in diesem Jahr soll über die so genannte Vorratsdatenspeicherung entschieden werden – ein Thema, dessen Brisanz noch gar nicht ins Bewusstsein vorgedrungen zu sein scheint. Hinter dem spröden Bandwurmwort verbirgt sich ein Plan mit noch nicht absehbaren Konsequenzen. Gemäß einer umstrittenen EU-Richtlinie sollen die Betreiber von Netzdiensten gezwungen werden, sämtliche Verkehrsdaten der Nutzer von E-Mail, Internet und Online-Telefonen sechs Monate lang zu speichern – und auf richterliche Anordnung gegebenenfalls den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Hetzjagd auf Raubkopierer
Internet-Wirtschaft, Bürgerrechtler, Journalisten und Anwälte wehren sich, auch klagt Irland vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gegen die EU-Richtlinie. Andere dagegen freuen sich bereits auf die interessante Datensammlung: Die Musikwirtschaft hat bereits großes Interesse angemeldet.

Schon zum Jahreswechsel hatte der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft (IFPI) angekündigt, monatlich etwa 1000 Strafanzeigen gegen Nutzer illegaler Tauschbörsen zu stellen. Sollte der zivilrechtliche Auskunftsanspruch eingeführt werden, den das Durchsetzungsgesetz vorsieht, dann könnten die Inhaber der Rechte von Musikstücken, Spielen und Filmen Nutzerdaten direkt bei der Internetwirtschaft anfordern – ohne den lästigen Umweg über die Staatsanwaltschaft. Der Verband der Internetwirtschaft (eco) wird dieser Tage gegen den zu erwartenden Anstieg massenhafter Abmahnungen und Schadensersatzforderungen an Internetnutzern protestieren.

Abschied von der Freiheit?
Die Ansprüche der Urheber gegen Raubkopierer sind zweifellos berechtigt, denn hier geht es auch um die Rechte von Künstlern und Kreativen. Die Frage ist, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt – wenn sämtliche Internetnutzer pauschal wie Verdächtige behandelt werden indem man ihre Daten speichert. Der Ruf nach neuen Gesetzen erklingt immer ungenierter: etwa, wenn so genannte Killerspiele verboten werden sollen.

So ist auch das «Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums», das sich gerade in den parlamentarischen Beratungen befindet, nur ein weiteres Indiz für eine Tatsache, die man nicht mehr leugnen kann: Die Tage des freien Internets sind gezählt.

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