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Biblis A soll keine Gnadenfrist bekommen

09. Mrz 2007 10:48
Das AKW Biblis A
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Das Bundesumweltministerium will längere Laufzeiten für den Meiler Biblis A nicht genehmigen. Der Antrag widerspreche dem Atomkonsens, begründet die Behörde ihre Ablehnung.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) will die Übertragung von Reststrommengen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf den ältesten Atommeiler Biblis A in Hessen ablehnen. Ein entsprechender Bescheid wurde dem Antragsteller RWE zugestellt, teilte der Minister am Freitag in Berlin mit. Der AKW-Betreiber habe nunmehr vier Wochen Zeit, zu dem Bescheid Stellung zu nehmen. Danach erst falle die endgültige Entscheidung. Ob Biblis A damit nun wie nach dem Atomvertrag im nächsten Jahr vorgesehen endgültig abgeschaltet wird, bleibt damit zunächst offen.

«Der RWE-Antrag widerspricht sowohl dem Atomgesetz als auch der von den Energieversorgungs- Unternehmen am 14. Juni 2000 mit der Bundesregierung geschlossenen Vereinbarung», begründete das Ministerium die Ablehnung. Im Atomkonsens wurde vereinbart, dass die Reststrommengen des 1988 vom Netz gegangenen AKW Mülheim-Kärlich nur auf die Meiler Emsland, Neckerwestheim 2, Isar 2, Brokdorf sowie Grundremmingen B und C übertragen werden dürfen. Dazu bedürfe es keiner weiteren Genehmigung durch die beim Umweltministerium liegende Atomaufsicht, teilte das Ministerium weiter mit.

Hilfsantrag noch nicht entschieden

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Hintergrund ist die im Jahr 1988 widerrufene Betriebsgenehmigung für das rheinland-pfälzische AKW Mülheim-Kärlich. RWE bekam mit dem Atomkonsens eine Reststrommenge von 107,25 Terrawattstunden (je eine Milliarde kWh) gutgeschrieben, die allerdings nur auf die genannten übrigen Meiler übertragen werden darf. Auch der jüngst eingegangene Antrag des Energiekonzerns Vattenfall Europe, Reststrommengen von Mülheim-Kärlich auf das – wegen Sicherheitsmängeln umstrittene – Atomkraftwerk Brunsbüttel zu übertragen, dürfte deswegen chancenlos sein.

Über einen weiteren Antrag hat das Umweltministerium noch nicht entschieden. RWE hatte hilfsweise einen zweiten Antrag gestellt, Strommengen vom AKW Emsland auf Biblis A übertragen zu dürfen. Der Atomkonsens sieht indes vor, dass Laufzeiten von jüngeren Meilern nur dann auf ältere AKW übertragen werden dürfen, wenn keine Sicherheitsbedenken bestehen. Der Meiler im Emsland ging 1988 in Betrieb, während das AKW Biblis A 1974 ans Netz ging.

Das Ministerium habe RWE mehrfach aufgefordert, aussagekräftige Dokumente für eine vergleichende Sicherheitsanalyse der betroffenen AKW Emsland und Biblis A vorzulegen. RWE wolle erst Ende März eine Stellungnahme abgeben. (nz)

 
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