25. Jan 2007 15:39, ergänzt 19:38
Anderthalb Jahre nach Aufdeckung der VW-Affäre ist Ex-Personalchef Hartz als erster Verantwortlicher für den Skandal verurteilt worden. Ums Gefängnis kommt er wie erwartet herum.
Der frühere VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz muss nicht ins Gefängnis. Wie erwartet verurteilte das Landgericht Braunschweig den 65-Jährigen am Donnerstag im ersten Prozess der VW-Schmiergeldaffäre wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hartz Betriebsratschef Klaus Volkert mit Sonderbonuszahlungen in Höhe von rund zwei Millionen Euro über zehn Jahre hinweg «bei guter Laune» halten wollte. Dabei habe Hartz eigenmächtig, heimlich und unter Abschaffung von Kontrollmechanismen gehandelt. «Die Zahlungen waren praktisch nicht nachweisbar durch das Unternehmen», hieß es in der Urteilsbegründung. Zweck sei es gewesen, sich das Wohlwollen des mächtigen Betriebsratsvorsitzenden zu sichern. Zudem habe Hartz Volkert und dessen früherer Geliebten Adriana Barros weitere Zahlungen und Vergünstigungen, darunter teure Reisen, in Höhe von insgesamt rund 600.000 Euro zukommen lassen
Hartz muss 360 Tagessätze zu je 1600 Euro zahlen, also insgesamt 576.000 Euro. Exakt die verhängte Strafe hatte die Staatsanwaltschaft zuvor in ihrem Plädoyer verlangt. Der Anwalt von Hartz hatte gesagt, er trete dem Antrag nicht entgegen. Insofern ist davon auszugehen, dass die Strafe der zu Prozessbeginn geschlossenen Absprache entspricht. Im Gegenzug für die Absprache hatte Hartz ein umfassendes Geständnis abgelegt.