Netzeitung Logo

 
DruckenVersenden
 

Peter Hartz muss nicht ins Gefängnis

25. Jan 2007 15:39, ergänzt 19:38
Peter Hartz
Bild vergrößern
Anderthalb Jahre nach Aufdeckung der VW-Affäre ist Ex-Personalchef Hartz als erster Verantwortlicher für den Skandal verurteilt worden. Ums Gefängnis kommt er wie erwartet herum.

Thema: Die VW-Affäre
Der frühere VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz muss nicht ins Gefängnis. Wie erwartet verurteilte das Landgericht Braunschweig den 65-Jährigen am Donnerstag im ersten Prozess der VW-Schmiergeldaffäre wegen Untreue und Begünstigung von Betriebsräten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hartz Betriebsratschef Klaus Volkert mit Sonderbonuszahlungen in Höhe von rund zwei Millionen Euro über zehn Jahre hinweg «bei guter Laune» halten wollte.

Dabei habe Hartz eigenmächtig, heimlich und unter Abschaffung von Kontrollmechanismen gehandelt. «Die Zahlungen waren praktisch nicht nachweisbar durch das Unternehmen», hieß es in der Urteilsbegründung. Zweck sei es gewesen, sich das Wohlwollen des mächtigen Betriebsratsvorsitzenden zu sichern. Zudem habe Hartz Volkert und dessen früherer Geliebten Adriana Barros weitere Zahlungen und Vergünstigungen, darunter teure Reisen, in Höhe von insgesamt rund 600.000 Euro zukommen lassen

Hartz muss 360 Tagessätze zu je 1600 Euro zahlen, also insgesamt 576.000 Euro. Exakt die verhängte Strafe hatte die Staatsanwaltschaft zuvor in ihrem Plädoyer verlangt. Der Anwalt von Hartz hatte gesagt, er trete dem Antrag nicht entgegen. Insofern ist davon auszugehen, dass die Strafe der zu Prozessbeginn geschlossenen Absprache entspricht. Im Gegenzug für die Absprache hatte Hartz ein umfassendes Geständnis abgelegt.

«Charisma eingekauft»

Das Gericht sprach den Ex-Manager der Untreue in Tateinheit mit Begünstigung eines Betriebsrates schuldig. Hartz hatte dem einflussreichen früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert Sonderzahlungen von rund zwei Millionen Euro zugeschanzt und ihn damit «gekauft», wie der Angeklagte über seinen Anwalt Egon Müller am Donnerstag vor Gericht noch einmal zugab.

Es hätten wichtige Entscheidungen angestanden, die nur mit der Zustimmung des Betriebsrats zu treffen gewesen seien, ließ sich Hartz von seinem Anwalt zitieren. «Ein Mann wie Volkert verfügte über ein Charisma, das hat er erkannt und das hat er eingekauft», sagte Müller mit Blick auf Hartz. Der Angeklagte selbst schwieg die ganze Zeit.

Gegen Hartz spreche zwar die hohe Schadenssumme, sagte die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer. Für den 65-Jährigen spreche jedoch, dass er geständig gewesen und nicht vorbestraft sei und sich nicht persönlich bereichert habe.

Ohne Gegenleistung

Hartz war es aber wichtig zu betonen, dass der Konzern von Volkert keine konkreten Gegenleistungen bekommen habe. «Diese Zahlungen standen nicht in Zusammenhang mit konkreten Entscheidungen», ließ der Ex-Arbeitsdirektor mitteilen. Vielmehr sei es um «Klimapflege» mit dem mächtigen Betriebsratschef gegangen. Ohne dessen Zustimmung wären wichtige Personalentscheidungen wie die Einführung der Vier-Tage-Woche nicht möglich gewesen.

Zudem übernahm Hartz die alleinige Verantwortung für die Zahlungen an Volkert. Der damalige Vorstandsvorsitzende Ferdinand Piech habe davon nichts gewusst. Die Sonderboni an Volkert seien allein seine eigene Idee gewesen, bekräftigte Hartz.

Hartz war im Juli 2005 im Zuge der Affäre um Korruption, Lustreisen und Sexpartys auf Firmenkosten zurückgetreten. Sein Prozess ist erst der Beginn der juristischen Aufarbeitung des Skandals, der den Wolfsburger Konzern erschüttert hatte. Es werden weitere Prozesse erwartet - als nächster dürfte Volkert selbst an der Reihe sein, sowie der SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Uhl sowie der frühere VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer. (nz)

 
Drucken
Versenden
  • Bookmark:
  • Mister Wong Webnews Yigg Linkarena Google My Space Del.icio.us Oneview Facebook Twitter
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Aus anderen Ressorts
Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Immobiliensuche
Immobilien
immonet
Anzeigen:

Geschäftsführer: Robert Rischke | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2009 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.