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Hartz gibt «Kauf» von Volkert zu

25. Jan 2007 12:03, ergänzt 13:32
Peter Hartz auf dem Weg in das Landgericht in Braunschweig
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Der damalige VW-Betriebsratschef Volkert habe Charisma - und das habe er «eingekauft», gestand der angeklagte Ex-Personalchef Hartz vor Gericht. Ihm droht eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Thema: VW-Affäre
In der VW-Affäre hat der frühere Arbeitsdirektor Peter Hartz am Donnerstag vor Gericht bekräftigt, den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert «gekauft» zu haben. Es hätten wichtige Entscheidungen angestanden, die nur mit der Zustimmung des Betriebsrats zu treffen gewesen seien, ließ sich Hartz am zweiten Verhandlungstag des Prozesses vor dem Landgericht Braunschweig von seinem Anwalt Egon Müller zitieren.

Charisma «eingekauft»

Volkert habe «Hunderttausende» hinter sich bringen können. «Ein Mann wie Volkert verfügte über ein Charisma, das hat er erkannt und das hat er eingekauft», sagte Müller mit Blick auf Hartz. Hartz habe seinen «Co-Partner» im Boot halten wollen. In dem Prozess wird bereits am Donnerstag mit einem Urteil gerechnet.

Zu Prozessbeginn vor einer Woche hatte Hartz – der für die frühere rot-grüne Bundesregierung die dann nach ihm benannten Arbeitsmarktreformen entwickelt hatte – bereits gestanden, Volkert Sonderzahlungen in Millionenhöhe zugeschanzt zu haben. Hartz wird Untreue in 44 Fällen und Begünstigung eines Betriebsrats vorgeworfen. Die Verhandlung wurde am Vormittag für Beratungen des Gerichts unterbrochen.

Sonderboni waren Hartz' Idee

Müller sagte am Donnerstag erneut, Hartz übernehme die strafrechtliche Verantwortung. Er habe Missbrauch und strafbares Verhalten in Kauf genommen und Kontrollen abgeschafft. Hartz habe aber von seinem Vorgänger kein «System» übernommen und trage daher selbst die Verantwortung. Der damalige Vorstandschef und heutige Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch habe von den Sonderbonus- Zahlungen nichts gewusst. Sie seien alleine die Idee von Hartz gewesen.

Die Sonderboni seien nicht in den Personalakten Volkerts aufgetaucht. Volkert habe eine Gehaltserhöhung gefordert, weil er sich im Vergleich zu Mitarbeitern des damaligen VW-Einkaufschefs und «Kostenkillers» Jose Ignacio Lopez deutlich unterbezahlt fühlte. Hartz war im Juli 2005 im Zuge der Affäre um Korruption, Lustreisen und Sexpartys auf Firmenkosten zurückgetreten. Sein Prozess ist erst der Beginn der juristischen Aufarbeitung des Skandals, der den Wolfsburger Konzern erschüttert hatte. Weitere Prozesse sind zu erwarten.

Die Staatsanwaltschaft forderte unterdessen eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung. Außerdem soll Hartz nach dem Willen der Anklage 576.000 Euro Geldstrafe zahlen. Der Anwalt von Hartz sagte, er trete dem Antrag nicht entgegen. Hartz selbst äußerte sich nicht. Damit halten Staatsanwaltschaft und Verteidigung in ihren Plädoyers die zu Prozessbeginn geschlossenen Absprache mit Hartz über die Strafhöhe ein. (nz)

 
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