24. Jan 2007 12:13
Am Donnerstag beginnt die wohl entscheidende Sitzung im Prozess gegen Peter Hartz. Die Ermittlungen in der VW-Affäre sind damit aber noch längst nicht beendet.
Von Marcus GatzkeSchon nach dem ersten Prozesstag gegen den ehemaligen VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz schien alles klar. Über seinen Anwalt ließ Hartz verlesen: Er sei «Initiator» von Missbrauch gewesen. Heute bedaure er sein Fehlverhalten und übernehme dafür die strafrechtliche Verantwortung.
Er habe den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert begünstigt und angeordnet, ihn aufgrund seiner wichtigen Rolle «großzügig» zu behandeln. Der in 44 Fällen wegen Untreue Angeklagte Manager ist also geständig und bekommt deshalb wahrscheinlich nur eine Bewährungsstrafe.
Ein schnelles Ende des Verfahrens – hat Hartz alles alleine gemacht? Zwar geht auch das Landgericht Braunschweig davon aus, dass es am Donnerstag schon zu einem Urteil kommen könnte. Aber trotzdem muss die «geständige Einlassung» von Hartz – so heißt es im Juristendeutsch – überprüft werden. «Die Kammer muss feststellen, ob sie glaubhaft ist», sagt Ingo Groß, Pressesprecher am Landgericht, im Gespräch mit Netzeitung.de.Dazu wurden die bisherigen Zeugenaussagen mit dem Geständnis von Hartz verglichen. «Daraus haben sich die Fragen ergeben, die am 17. Januar an Hartz gerichtet worden sind», sagt Groß. Am Donnerstag muss die Verteidigung dazu Stellung beziehen. Ein Knackpunkt ist das Verhältnis zwischen Volkert und Hartz. Hat Volkert mehr Geld verlangt, oder hat Hartz ihn letztlich mit Sonderboni bestochen und so auf Vorstandskurs gebracht?
Hartz hat über seine Verteidiger angegeben, dass er in einer Besprechung mit Ferdinand Piech, damals Vorstandsvorsitzender von VW, und Jens Neumann, zu der Zeit auch Vorstands-Mitglied, übereingekommen ist, Volkert zukünftig wie einen Top-Manager zu behandeln. Beim Landgericht fragt man sich, was dieser Satz zu bedeuten hat. «Was kriegen sie, wenn sie als Top-Manager behandelt werden?», fragt Groß. «Eine Kiste Kaviar zu Ostern oder Cash?»Entsprechend «verwundert» sei das Landgericht über diese Aussage von Hartz, sagt Groß. Piech sei aber nicht Gegenstand des laufenden Verfahrens, betont er geflissentlich und fügt gleichzeitig an: Es sei aber schon von Relevanz, «wer was losgetreten hat».