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Heftige Vorwürfe gegen Ermittler in VW-Affäre

15. Jan 2007 16:57
Peter Hartz (links) und Klaus Volkert
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Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hat sich in der VW-Affäre angeblich verbotener Methoden bedient. So sollte Ex-Vorstand Hartz angeblich zur Aussage gegen den Hauptangeklagten Volkert gebracht werden.

Thema: Schmiergeld-Skandal bei VW
Die in der VW-Affäre ermittelnde Staatsanwaltschaft gerät nunmehr selbst ins Gerede. Die Braunschweiger Staatsanwältin Hildegard Wolff habe den Angeklagten Peter Hartz mit «verbotenen Vernehmungsmethoden» zu einer Aussage bewegt, behauptet der Hamburger Rechtsanwalt Johann Schwenn, der den früheren Betriebsrats-Chef bei Volkswagen , Klaus Volkert, in der Affäre um Lustreisen und Untreue verteidigt. Schwenn forderte deshalb laut «Süddeutscher Zeitung» die Leitung der Braunschweiger Strafverfolgungsbehörde auf, die federführenden Ermittler auszuwechseln.

Hintergrund ist ein Interview, das Wolff der «Zeit» gegeben hatte. Darin hatte sie eingeräumt, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf habe fallen lassen, Hartz selbst habe auf Firmenkosten Prostituierte besucht. Angesichts der übrigen Vorwürfe an Hartz, die sich auf einen Gesamtschaden von mehr als zwei Millionen Euro belaufen, fielen die wenigen Tausend Euro für Besuche bei Prostituierten nicht ins Gewicht. Im Gegenzug habe Hartz umfangreiche, Volkert belastende Aussagen zugesagt. Dem «Zeit»-Reporter habe Wolff auch gesagt, dass sie zusätzliche Zeugen – womöglich auch Prostituierte – laden wolle, sollte Hartz entgegen seinem Versprechen nicht umfänglich aussagen.

Hartz sollte zum Reden gebracht werden

Auch die Braunschweiger Behörden halten Wolffs Vorgehen angeblich für zweifelhaft, berichtet die «SZ» ohne Angabe von Quellen weiter. Laut Paragraph 136a der Strafprozessordnung dürfen Aussagen nicht mit verbotenen Mitteln erpresst werden. Dazu zählen auch die Drohung mit unzulässigen Maßnahmen und die Zusage von gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteilen.

Volkerts Anwalt Schwenn mutmaßt, dass Hartz in seinem Prozess gegen Volkert in Stellung gebracht werden solle. Weil Hartz in dem Verfahren gegen Volkert nicht als Zeuge geladen werden könne, falls er in Revision gehe, sollte demnach Hartz in seinem eigenen Verfahren gegen Volkert aussagen. «Volkerts Verteidiger wird versuchen, Hartz zu zerpflücken», hatte bereits Staatsanwältin Wolff befürchtet. (nz)

 
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