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Run auf die Mannesmann-Millionen

30. Nov 2006 16:19
Klaus Esser (M.) mit seinen Anwälten beim Mannesmann-Prozess
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Ein großer Teil der Geldauflagen im Mannesmann-Prozess geht an gemeinnützige Organisationen. Die rennen dem Landgericht Düsseldorf nun die Türen ein.

Das Landgericht Düsseldorf erhält nach der Einstellung des Mannesmann-Prozesses eine regelrechte Flut von Anfragen zu den millionenschweren Geldauflagen, die die vormals Angeklagten zahlen müssen. Das Gericht hatte beschlossen, dass 40 Prozent der 5,8 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen fließen - also gut 2,3 Millionen Euro.

Angeklagte können Vorschläge machen

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  • Ein Gerichtssprecher sagte am Donnerstag, es seien bereits mehr als 100 Anfragen gezählt worden - darunter auch einige zwielichtige. Die ehemaligen Angeklagten und die Staatsanwaltschaft können dem Gericht bis 15. Dezember Vorschläge unterbreiten, an wen das Geld fließen soll. Das Gericht werde dann eine Auswahl treffen, hieß es.

    Das Landgericht hatte am Mittwoch den Prozess um mögliche schwere Untreue bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone im Jahr 2000 ohne Urteil beendet – die Richter sahen «kein öffentliches Interesse» an dem Verfahren mehr. Im Gegenzug muss der damalige Mannesmann-Aufsichtsrat und heutige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank , Josef Ackermann, 3,2 Millionen Euro zahlen. Der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser zahlt 1,5 Millionen Euro.

    «Grobe Fehlentscheidung»

    Hintergrund:
    Insgesamt belaufen sich die Geldauflagen auf etwa ein Zehntel der Prämien und Pensionszusagen, die bei der Übernahme geflossen waren. Die Einstellung des Prozesses hatte am Mittwoch für teils scharfe Kritik gesorgt. Die Linksfraktion im Bundestag sprach von einem «Kuhhandel» zwischen der Düsseldorfer Justiz und den Angeklagten. Der Rechtswissenschaftler Walter Beyer nannte die Argumentation in der Netzeitung des Gerichts «sehr schwach».

    Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, nannte in der Netzeitung die Einstellung des Mannesmann-Verfahrens eine «grobe Fehlentscheidung». Die Staatsanwaltschaft, aber auch die NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) und «die ganze Landesregierung» hätten sich das öffentliche Interesse an dem Fall «für fünf Millionen Euro abkaufen lassen». (nz)

     
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