netzeitung.deVerfahren um Mannesmann-Prämien eingestellt

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Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann beim Auftakt des Mannesmann-Verfahrens (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann beim Auftakt des Mannesmann-Verfahrens
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Für die Angeklagten sei der Prozess angesichts der langen Dauer zu belastend gewesen, heißt es unter anderem zur Begründung: Das Verfahren um Prämienzahlungen bei der Mannesmann-Übernahme ist eingestellt.

Der Prozess um mögliche Untreue bei der Übernahme des Mobilfunkanbieters Mannesmann durch den britischen Vodafone-Konzern vor dem Düsseldorfer Landgericht endet ohne Urteil: Wie der Vorsitzende Richter Stefan Drees am Mittwoch bekannt gab, wird den sechs Beschuldigten die Auflage gemacht, insgesamt 5,8 Millionen Euro zu bezahlen. Im Gegenzug wird kein Urteil gefällt.

Das unspektakuläre Aus für den häufig als spektakulärsten Wirtschafts- Strafprozess der deutschen Geschichte bezeichneten Prozess hatte sich abgezeichnet. Bereits am vergangenen Freitag hatte die Staatsanwaltschaft einem Antrag des beschuldigten Vorstandssprechers der Deutschen Bank

, Josef Ackermann, zur Einstellung gegen Geldauflage zugestimmt. Die Strafverfolger begründeten ihre Empfehlung mit der so genannten Prozessökonomie. Das heißt: Eine Fortsetzung des Verfahrens erschien den Juristen unwirtschaftlich.

Das Gericht selbst sah noch einen weiteren Grund: An dem Verfahren bestehe «kein öffentliches Interesse», sagte der Vorsitzende Richter Drees. Schließlich seien die verhandelten Taten bereits vor sechs Jahren begangen worden. Darüber hinaus seien die Beschuldigten - namentlich nannte Drees Ackermann - in den vergangenen Jahren durch den Prozess überdurchschnittlich belastet worden.

BGH hob Freisprüche auf
Die Summe beläuft sich auf etwa ein Zehntel der Prämien und Pensionszusagen, die bei der Übernahme geflossen waren. Ackermann zahlt laut Gericht 3,2 Millionen Euro. Allein sein Jahresgehalt bei der Deutschen Bank beträgt jedoch mehr als zehn Millionen Euro.

Ackermann saß im Mannesmann-Aufsichtsrat und genehmigte die umstrittenen Zahlungen mit. Der frühere Firmenschef Klaus Esser, der stets für seinen Freispruch gestritten hatte, willigte ebenfalls in die Einstellung ein und zahlt dafür anderthalb Millionen Euro.

Offene Fragen?
Die Übernahme im Jahr 2000 beschäftigt die Justiz bereits seit mehreren Jahren. 2004 hatte das Landgericht Düsseldorf im ersten Verfahren die insgesamt sechs der schweren Untreue sowie der Beihilfe dazu Beschuldigten freigesprochen.

Der Bundesgerichtshof hatte das urteil indes aufgehoben und so eine Neuauflage in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt nötig gemacht. Trotz des Urteils des obersten Zivilgerichts in Deutschland begründete der Düsseldorfer Richter Drees die Einstellung des Verfahrens auch damit, dass offene rechtliche Fragen in einer überschaubaren Zeitraum nicht hätten geklärt werden können. (nz)