29. Sep 2006 12:33
Eigentlich will der Springer-Verlag die TV-Kette ProSiebenSat1 gar nicht mehr. Dennoch will der Konzern im Rechtstreit um die vom Kartellamt untersagte Übernahme vor den Bundesgerichtshof ziehen.
den Bundesgerichtshof anrufen. Da kündigte der Konzern am Freitag in Berlin an. Das Unternehmen sieht sich in seinen «Rechten verletzt», teilte Springer zur Begründung mit.Zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Beschwerde des Zeitungshauses verworfen, mit der Springer gegen die Untersagung der ProSiebenSat1-Übernahme durch das Bundeskartellamt vorgehen wollte (AZ: VI-Kart 7/06 [V]). Die gerichtliche Kontrolle einer Untersagung durch das Kartellamt sei nur möglich, wenn das wirtschaftliche Vorhaben weiter verfolgt werde, hieß es. Springer war von den TV-Plänen allerdings abgerückt, hatte sich aber dennoch für eine juristische Beschwerde gegen den Entscheid entschieden.
Durch das Nein des OLG zu einer Überprüfung sieht sich die Springer AG nach eigenen Angaben «in ihren Rechten verletzt» und wird daher den Bundesgerichtshof (BGH) anrufen, um Rechtbeschwerde gegen die Düsseldorfer Entscheidung einzulegen: Der OLG-Spruch «verletzt das Grundrecht der betroffenen Unternehmen auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz vier des Grundgesetzes», teilte das Unternehmen mit.Damit widerspreche das OLG «der Rechtssprechung des BGH sowie der Praxis der europäischen Gerichte», meint Springer. Das Unternehmen stößt sich an der Begründung der OLG-Richter: Demnach kann die Justiz eine Entscheidung der Kartellwächter nur dann prüfen, wenn das Fusionsvorhaben weiter verfolgt wird.
Springer sieht darin indes einen faktischen «Ausschluss des Rechtswegs, sobald wirtschaftliche Risiken dazu zwingen, ein Vorhaben infolge der Untersagung vorerst aufzugeben». Das kann nach Ansicht des Zeitungskonzerns «insbesondere bei großen, öffentlichen Übernahmevorhaben» dazu führen, «dass die Handlungen des Bundeskartellamts nicht mehr durch Gerichte überprüft werden», argumentiert das Unternehmen.Der Springer-Konzern hatte Ende Februar den Rechtsweg gegen die Entscheidung des Kartellamts beschritten, obwohl das Unternehmen bereits drei Wochen zuvor die Übernahmepläne für ProSiebenSat1 offiziell und endgültig aufgegeben hatte. Außer den Kartellwächtern hatte sich auch die Medienaufsicht KEK gegen das Vorhaben ausgesprochen, weil die Medienvielfalt in Gefahr sei.