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Telekom darf Bundesliga übertragen

13. Jul 2006 16:31, ergänzt 17:17
Ein Spiel in der Fußball-Bundesliga
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Der Kooperation zwischen der Telekom und Premiere, die Bundesliga live im Internet zu zeigen, steht nichts mehr im Wege. Die Telekom einigte sich mit der Medienaufsicht - der Konzern benötigt keine Fernsehlizenz.

Die Deutsche Telekom hat die Bedenken der Medienaufsicht gegen die Kooperation zwischen Premiere und der Telekom beim Thema Bundesliga-Übertragung ausgeräumt. «Die DLM sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass Premiere nicht der Veranstalter des geplanten Programms im rundfunkrechtlichen Sinne ist», teilte die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten am Donnerstag in München mit.

Hintergrund ist die Befürchtung der Medienwächter, die Telekom könnte mit der Kooperation mit Premiere bei der Übertragung der Bundesliga im Internet, gegen geltendes Rundfunkrecht verstoßen.

Premiere ist alleine verantwortlich

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Die Medienaufsicht wollte nach eigenen Angaben prüfen, wer die medienrechtliche Verantwortung bei der Kooperation trägt und ob die Telekom Einfluss auf die Programmgestaltung nimmt. In einem solchen Fall hätte die Telekom einen Rundfunklizenz benötigt, die sie jedoch nicht besitzt.

«Die Herstellung der einzelnen Sendungen, die Veranstaltung und vor allem die redaktionelle Verantwortung für das zukünftige Programm liegen dem Vertrag zufolge bei Premiere», hieß es von der DLM. Deshalb ist die Kooperation aus Sicht der Medienwächter nicht zu beanstanden.

Telekom sollte keine weiteren Recht kaufen

Nach Ansicht der Experten wird das Problem jedoch auch in Zukunft weiter bestehen und an Bedeutung zunehmen. «Die Verbreitung des Bundesligasignals über VDSL hat zurzeit nur einen begrenzten Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung», hieß es. «Der Erwerb weiterer Programmrechte durch die Telekom würde allerdings aufgrund der Bundesbeteiligung eine Neubewertung erfordern.»

Die Telekom plant, die Bundesliga über noch zu schaffendes neues Glasfasernetz zu übertragen. Damit wird der ehemalige Staatskonzern zunehmend vom Infrastrukturanbieter auch zum Inhalte-Anbieter. Zudem ist der Bund mittelbar und unmittelbar mit 38 Prozent an der Telekom beteiligt. Die Mediengesetze der Länder schreiben die Staatsferne des Rundfunks vor.

Die Medienaufseher forderten die Telekom auf, keine weiteren TV-Rechte «insbesondere keine exklusiven Filmrechte und Übertragungsrechte an Großereignissen» mit der Absicht zu erwerben, sie anschließend über die Lizenz eines Dritten auf der eigenen Plattform zu verbreiten. (nz)

 
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