Gericht hebt Fusionsfreigabe für Sony BMG auf
13.07.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Es urteilte damit im Sinne des Verbandes Impala, welcher die Interessen von rund 2000 kleineren Plattenfirmen vertritt. Impala hatte Klage gegen die Fusion eingereicht mit dem Vorwurf, die EU-Wettbewerbshüter hätten eine mögliche Monopolstellung des fusionierten Unternehmens nicht ausreichend geprüft.
Allerdings rügten die Richter auch das Verhalten Impalas. Die Haltung des Verbandes habe den Ablauf des Verfahrens verzögert. Deshalb müsse Impala ein Viertel der Gerichtskosten tragen. An dem Mitte 2004 geschlossenen Joint-Venture halten der japanische Elektronik-Konzern Sony und die Gütersloher Mediengruppe Bertelsmann jeweils 50 Prozent.
Bertelsmann sieht das Joint-Venture durch das Urteil jedoch nicht gefährdet: «Das heutige Urteil hat keine Auswirkungen auf den Bestand von Sony BMG», sagte ein Sprecher auf Anfrage der Netzeitung. «Das Gemeinschaftsunternehmen wurde bereits im August 2004 etabliert - nach einer gründlichen Prüfung der Europäischen Kommission gemäß der gültigen Fusionskontrollverordnung». Bertelsmann werde das Urteil «sorgfältig prüfen und mit der Europäischen Kommission die nächsten Schritte besprechen». (nz)

