13. Jul 2006 10:42, ergänzt 11:27
Das EU-Gericht erster Instanz hat die Genehmigung des Zusammenschlusses der Bertelsmann-Musiksparte BMG mit Sony Music gekippt. Bertelsmann sieht durch die Entscheidung das Joint-Venture aber nicht gefährdet.
Der Zusammenschluss von Bertelsmann Music Group (BMG) und Sony Music ist nach Ansicht des Europäischen Gerichts erster Instanz nichtig. Die Richter hoben die von der EU-Kommission in 2004 erteilte kartellrechtliche Genehmigung rückwirkend auf. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Luxemburg mit. Es urteilte damit im Sinne des Verbandes Impala, welcher die Interessen von rund 2000 kleineren Plattenfirmen vertritt. Impala hatte Klage gegen die Fusion eingereicht mit dem Vorwurf, die EU-Wettbewerbshüter hätten eine mögliche Monopolstellung des fusionierten Unternehmens nicht ausreichend geprüft.
Diese Kritik teilten auch die Richter: Die EU-Kommission habe in Bezug auf «die mögliche Entstehung einer kollektiven beherrschenden Stellung nach der Fusion» nur eine «äußerst knappe Prüfung» durchgeführt, argumentierte das Gericht. Die Behörde hätte nur «einige oberflächliche und formale Ausführungen zu diesem Punkt» gemacht.Allerdings rügten die Richter auch das Verhalten Impalas. Die Haltung des Verbandes habe den Ablauf des Verfahrens verzögert. Deshalb müsse Impala ein Viertel der Gerichtskosten tragen. An dem Mitte 2004 geschlossenen Joint-Venture halten der japanische Elektronik-Konzern Sony und die Gütersloher Mediengruppe Bertelsmann jeweils 50 Prozent.
Bertelsmann sieht das Joint-Venture durch das Urteil jedoch nicht gefährdet: «Das heutige Urteil hat keine Auswirkungen auf den Bestand von Sony BMG», sagte ein Sprecher auf Anfrage der Netzeitung. «Das Gemeinschaftsunternehmen wurde bereits im August 2004 etabliert - nach einer gründlichen Prüfung der Europäischen Kommission gemäß der gültigen Fusionskontrollverordnung». Bertelsmann werde das Urteil «sorgfältig prüfen und mit der Europäischen Kommission die nächsten Schritte besprechen». (nz)