KEK-Chef Dörr rügt Landesmedienanstalten
30.01.2006
Herausgeber: netzeitung.de
KEK-Vorsitzender Dörr
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Auf deutlichen Protest stoßen die Landesmedienanstalten von Bayern und Rheinland-Pfalz, die die Übernahme von ProSiebenSat1 noch retten wollen. Deren Vorgehen sei dilettantisch, meint KEK-Chef Dörr.
Scharfe Kritik erntet das Verhalten der Landesmedienanstalten hinsichtlich der Bewertung der geplanten Übernahmen der Sendergruppe ProSiebenSat1
durch den Berliner Springer Verlag
. «Es bestehen erhebliche Gefahren für die Meinungsvielfalt», sagte Dieter Dörr, Chef der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), am Montag in Mainz. Die Öffentlichkeit müsse sich «große Sorgen» machen, ob die Meinungsvielfalt im bundesdeutschen Fernsehen den «gebotenen Schutz» erfahre.
Es zeuge «von geringer Professionalität, sich während oder sogar bereits vor einem laufenden Verfahren bei der Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) als deren Mitglied in der Sache zu äußern». Zudem gehöre es «zu den vornehmsten Pflichten von Mitgliedern eines solchen Entscheidungsgremiums, Beschlüsse nicht zu kommentieren, über die man demnächst befinden muss». Nur so sei sichergestellt, dass die KDLM-Mitglieder die KEK-Entscheidung «unvoreingenommen und sorgfältig am Maßstab des Rechts und damit die Vielfaltsicherung überprüfen und bewerten», sagte Dörr.
KDLM soll Verbot kippenHintergrund ist die für Dienstag von der bayerischen und rheinland-pfälzischen Landesmedienanstalt anberaumte KDLM-Konferenz, auf der das Übernahmeverbot von ProSiebenSat1 durch Springer, das die KEK erlassen hatte, diskutiert werden soll. Das Verbot kann mit einer Mehrheit von 12 der 15 Stimmen gekippt werden. Eine Abstimmung hierüber soll indes noch nicht am Dienstag stattfinden.
Ein eindeutiger Fall der Voreingenommenheit sei die Vorfestlegung in der Sache, rügte der KEK-Vorsitzende Dörr. Es sei «ausgeschlossen, dass jene Direktoren und Präsidenten von Landesmedienanstalten an einer Entscheidung der KDLM mitwirken, die sich vor deren Anrufung und teilweise vor Kenntnis der Entscheidungsgründe der KEK vorab öffentlich festlegen».
Für KLDM gelten dieselben RegelnDer KEK-Chef wies darauf hin, dass sich die KDLM wie die KEK bei ihrer Prüfung nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages zu richten habe, der die Verhinderung einer vorherrschenden Meinungsmacht vorsieht. «Damit soll sichergestellt werden, dass die Informationsfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger und eine freie Willensbildung gewährleistet ist.» (nz)