Streit um Marke «Post» geht weiter
Wenn dieses nicht der Haltung der Post folge, werde letztlich der Bundesgerichtshof entscheiden müssen. Die Marke werde eingetragen bleiben, bis in letzter Instanz entschieden sei, betonte der Sprecher.
Die Deutsche Post sei «etwas überrascht und sehr verwundert» über die jetzige Entscheidung gewesen. Erst vor zwei Jahren habe das DPMA nach mehrjähriger Prüfung die Marke als eintragungsfähig eingestuft. In einem aufwendigen Verfahren sei mit Gutachten nachgewiesen worden, dass rund 80 Prozent der Bevölkerung den Begriff «Post» mit der Deutschen Post AG in Verbindung bringe.
Die Bezeichnung Post beziehe sich in erster Linie auf eine allgemeine Dienstleistungsfunktion, hieß es in ihrer Begründung. Der BIEK zeigte sich über die Entscheidung des DPMA erfreut: Das Amt habe deutlich gemacht, dass «Post» als zentraler Sachbegriff anzusehen sei. (nz)

