21.12.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Matthias Berninger, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Nach dem Urteil des BGH zum Mannesmann-Prozess forderten die Grünen und SPD-Politiker Konsequenzen von den Beteiligten. Die FDP verlangte hingegen mehr Rechtssicherheit für Entscheidungsträger.
Die Grünen haben die Neuauflage des Mannesmann-Prozesses als Gewinn für Verbraucher und Aktionäre begrüßt. Schon jetzt sei das Verfahren «eine Mahnung an die Spitzen der Konzerne», bei künftigen Transaktionen «Maß zu halten», sagte Matthias Berninger, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen, in Berlin. Berninger zufolge ist es nun auch an der Zeit, dass die beteiligten Spitzenmanager von Banken und Gewerkschaften ihre «überhebliche Victory-Mentalität» aufgeben und persönliche Konsequenzen ziehen.
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß dachte laut über einen Rücktritt Ackermanns nach. Der Manager habe schon oft bewiesen, dass Fingerspitzengefühl nicht seine Stärke sei, sagte Poß der «Financial Times Deutschland». «Er ist nun in einer Situation, wo er die Perspektiven einmal überprüfen sollte.»
Der stellvertretende Linkspartei-Vorsitzende Bodo Ramelow nannte die Entscheidung «eine schallende Ohrfeige für arrogante Selbstbedienungsmentalität und Abzocker in Nadelstreifen». Das Urteil sei ein Auftrag an den Gesetzgeber, die Regelungen für Manager enger zu fassen.
FDP will mehr RechtssicherheitDie FDP forderte nach dem Urteil mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte zu schaffen. Eine Überarbeitung und Konkretisierung der aktienrechtlichen Vorschriften über die Pflichten und Verantwortung von Managern seien dringend erforderlich, sagte die rechtpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in Berlin.
«Je unsicherer die Regelungen sind, desto größer wird das Risiko, in Deutschland in einem Unternehmen Verantwortung zu übernehmen», betonte die FDP-Politikerin. Bereits jetzt seien die Haftungsrisiken für Verantwortliche in Aufsichtsräten und Unternehmensleitungen sehr hoch, betonte sie.
Freispruch aufgehobenDer Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte zuvor die Freisprüche des Düsseldorfer Landgerichts im Mannesmann-Prozess aufgehoben. Das Verfahren muss nun wiederholt werden. Der BGH sieht «den Tatbestand der Untreue verwirklicht». Sie hätten ihre Vermögensbetreuungspflicht verletzt und der Mannesmann AG einen Vermögensnachteil zugefügt, hieß es in der Urteilsbegründung.
Neben dem ehemaligen Mannesmann-Chef Klaus Esser und Ex-IG-Metall-Cheff Klaus Zwickel, muss damit auch der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank
, Josef Ackermann, wieder auf der Anklagebank Platz nehmen. Finanzexperten sprachen in diesem Zusammenhang von «einem Schaden für den Finanzplatz Deutschland». (nz)