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Haftbefehl gegen Falk aufgehoben

23. Nov 2005 16:46
Früherer Internet-Unternehmer Alexander Falk
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Alexander Falk steht nur noch unter dem Verdacht des versuchten Betruges. Der Haftbefehl gegen den früheren Internet-Unternehmer wurde aufgehoben.

Der ehemaliger Hamburger Unternehmer Alexander Falk kann sich auf ein geringeres Strafmaß freuen. Der 39-Jährige kann nur noch wegen versuchten Betruges verurteilt werden, während der Verdacht des vollendeten Betruges vom Tisch ist. Das teilte die Große Strafkammer 20 des Landgerichtes Hamburg am Mittwoch mit. Der Haftbefehl gegen Falk und drei weitere Angeklagte sei deshalb am Dienstag aufgehoben worden. Es bestehe keine Fluchtgefahr mehr.

Nach einem neuen Gutachten sei nicht mehr nachzuweisen, dass Falk einen Vermögensschaden verursacht habe. Ein solcher Schaden ist aber Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Betrugs. Zudem soll Falk einen Teil des vom Gericht beschlagnahmten Vermögens zurück erhalten. Das Gericht hatte rund 532 Millionen Euro beschlagnahmt. Falk, der fast zwei Jahre lang in Untersuchungshaft saß, wurde bereits im April dieses Jahres unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt.

Falk beteuert Unschuld

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Alexander Falk war im Sommer 2003 verhaftet worden. Seit Dezember 2004 muss er sich vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Ihm und fünf weiteren Angeklagten wurde Kursmanipulation, schwerer Betrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Hintergrund ist der Verkauf der Falk-Internetfirma Ision zu einem weit überhöhten Preis an das britische Unternehmen Energis vor fünf Jahren. Falk soll den Umsatz von Ision künstlich in die Höhe getrieben haben. Bei dem Verkauf ist Energis nach Überzeugung des Gerichts ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Falk selbst hatte stets seine Unschuld beteuert. (nz)

 
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