netzeitung.deDokumentation: Der VW-Aufsichtsrat zum Rücktritt von Peter Hartz

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Peter Hartz geht nach seinem Abschied als VW-Arbeitsdirektor in Rente und hat damit keinen Anspruch auf eine Abfindung. Die Netzeitung dokumentiert die Erklärung des Konzern-Aufsichtsrats im Wortlaut.

Das Präsidium des VW-Aufsichtsrats hat sich am Mittwoch für den von Peter Hartz erbetenen Rücktritt von seinem Posten als Arbeitsdirektor im Volkswagen-Konzern
ausgesprochen. Er geht direkt in Rente. Hartz hat damit kein Anrecht auf eine Abfindung. Die Netzeitung dokumentiert die Erklärung der Spitze des Kontrollgremiums im Wortlaut:

«Das Präsidium des Aufsichtsrates der Volkswagen AG spricht sich für die Annahme des Rücktrittsangebotes von Personalvorstand Dr. Peter Hartz aus. Gleichzeitig beauftragt es den Vorsitzenden des Vorstandes, Dr. Bernd Pischetsrieder, eine ordnungsgemäße Geschäftsübergabe an ihn vorzubereiten und danach kurzfristig eine Entscheidung des Aufsichtsrates herbeizuführen.

Mit Zustimmung des Aufsichtsrates wird der 63-jährige Hartz in Ruhestand treten. Dementsprechend stand die Zahlung einer Abfindung nicht zur Debatte.

Gleichzeitig hat das Präsidium Pischetsrieder gebeten, bis zur Berufung eines neuen Arbeitsdirektors diese Funktion zu übernehmen und die Geschäfte des Personalressorts zu leiten. Konkrete Vorschläge für einen Nachfolger von Hartz wurden im Präsidium nicht diskutiert.» (nz)