netzeitung.deBausparkasse Badenia informierte zu wenig

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Ein Oberlandesgericht hat die Bausparkasse Badenia zu Schadenersatz verdonnert. Die klagende Kundin sei nicht über Risiken einer Immobilie informiert worden. Die Badenia ficht das Urteil an.

Die Bausparkasse Badenia hat nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe bei der Finanzierung von Immobilien ihre Aufklärungspflichten verletzt. Zudem haftet sie in diesem Zusammenhang für Betrugshandlungen eines ehemaligen Vorstandsmitglieds, wie aus der am Mittwoch veröffentlichten Urteilsbegründung hervorgeht (AZ: 15 U 4/01). Ende November hatte das Gericht die Badenia zur Zahlung von 11.689 Euro Schadenersatz an eine Kundin verurteilt.

Die klagende Kundin war demnach aufgrund der Darlehensbedingungen der Badenia gezwungen, einem so genannten Mietpool beizutreten. Dabei werden mehrere Wohnungen verschiedener Eigentümer von einer Verwaltungsgesellschaft gemeinsam betreut, um etwa Einnahmeschwankungen durch Leerstand zu verhindern. Das Mietpool-Konzept sei von der Heinen & Biege-Gruppe entwickelt worden, die den Immobilienkauf und die Finanzierung der Eigentumswohnung vermittelt hatte.

Falsche Angaben zur Immobilie
Nach Auffassung des Gerichts nahm der Mietpool der Klägerin jede Möglichkeit, die erworbene Wohnung selbst zu verwalten. Zudem sei der Mietpool mit erheblichen, für die Klägerin nicht überschaubaren Risiken verbunden gewesen. Darauf hätte die Badenia die Frau pflichtgemäß hinweisen müssen. Die Vermittler hätten nicht darauf hingewiesen, dass bei Unterdeckung des Mietpools Nachzahlungen erforderlich seien, argumentierte die Klageseite.

Zudem sei der Klägerin, einer damals 22-jährigen Polizeibeamtin, vor dem Kauf 1997 wahrheitswidrig zugesichert worden, es handele sich um eine Topimmobilie, einen Neubau, bei dem keine Instandhaltungskosten anfielen. Die überteuerte Immobilie wurde ihr als Steuersparobjekt angepriesen, tatsächlich waren die Angaben zur Vermietungssituation aber falsch.

«Betrügerisches Mietpool-Konzept»
Wie das Gericht in der Urteilsbegründung weiter ausführte, ergab zudem ein Sachverständigen-Gutachten, dass die Vertragsgestaltung der Badenia hier zu Lande gänzlich unüblich sei – daraus ergebe sich eine Verantwortung der Badenia für die Risiken und Gefahren des Mietpools. Das Mietpool-Konzept von Heinen & Biege sei von Anfang an «betrügerisch» gewesen, urteilte das Oberlandesgericht weiter. Bei der Badenia habe das betreffende Vorstandsmitglied von dem betrügerischen Konzept zumindest gewusst. Das sei Beihilfe zum Betrug, wofür die Bausparkasse hafte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache und im Hinblick auf die Vielzahl ähnlicher Verfahren in Deutschland sei die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen worden, hieß es weiter. Dass Gericht merkte an, dass in der Vergangenheit eine Reihe anderer Oberlandesgerichte in Parallelfällen Klagen gegen die Badenia abgewiesen hätten. Diesen Senaten hätten vielfach wohl nicht dieselben Informationen vorgelegen, die Gegenstand des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gewesen seien.

Badenia ruft BGH an
Dagegen verwahrt sich indes die Badenia. «Die Vermutung des Gerichts, den anderen Oberlandesgerichten hätten wohl andere Informationen als dem OLG Karlsruhe vorgelegen, trifft nicht zu», teilte die Bausparkasse in Karlsruhe mit. In keinem Fall sei eine Verletzung der Aufklärungspflicht festgestellt worden.

In 81 von 82 Prozessen bei ähnlich gelagerten Fällen habe die Badenia bisher gewonnen, hieß es weiter. Die Bausparkasse sieht sich durch die Urteilsbegründung daher «in ihrer rechtlichen Auffassung bestätigt, gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof in Revision zu gehen», denn die Urteilsgründe seien «wenig stichhaltig». (nz)