netzeitung.deHoltzbrinck beschwert sich über Kaufverbot

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Weil die Holtzbrink-Gruppe den Berliner Verlag nicht kaufen durfte, geht der Presse-Konzern vor Gericht. Das OLG Düsseldorf muss einen Kartellamtsentscheid prüfen.

Die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck geht juristisch gegen das vom Bundeskartellamt ausgesprochene Kaufverbot des Berliner Verlags vor. Wie der «Tagesspiegel» und das «Handelsblatt» am Donnerstag berichteten, wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf Beschwerde eingelegt.
Streit um marktbeherrschende Stellung
Das Kartellamt hatte am 2. Februar entschieden, dass Holtzbrinck auch nach einem Verkauf des «Tagesspiegel» an Pierre Gerckens, einen früheren Manager der Verlagsgruppe, den Berliner Verlag nicht kaufen darf. Das Kartellamt ist der Auffassung, dass der «Tagesspiegel» selbst nach einem Verkauf an Gerckens Holtzbrinck zuzurechnen ist und die Verlagsgruppe damit eine marktbeherrschende Stellung auf dem Berliner Markt für Abo-Zeitungen hat. Zum Berliner Verlag gehören neben der «Berliner Zeitung» der «Berliner Kurier» sowie das Stadtmagazin «Tip».

Holtzbrinck hatte den Verlag bereits 2002 kaufen wollen, was das Kartellamt aber schon damals untersagt hatte. Auch die Erteilung einer Ministererlaubnis zeichnete sich nicht ab. Daraufhin hatte Holzbrinck den Verkauf des «Tagesspiegel» an Gerckens für zehn Millionen Euro angekündigt und erneut einen Antrag auf Übernahme des Berliner Verlags gestellt, der Anfang Februar abgelehnt wurde. Gerckens wurde indes unterstellt, lediglich «Strohmann» von Holtzbrinck zu sein.

Holtzbrinck streicht umstrittene Klauseln
Wie der «Tagesspiegel» am Donnerstag berichtete, beschäftigt das OLG einerseits die Frage der Marktabgrenzung in Berlin, andererseits der Kaufvertrag von Gerckens. Hier störe sich der Senat des OLG vor allem an zwei Klauseln: Erstens habe sich Gerckens verpflichtet, den Tagesspiegel bis Ende 2006 nicht weiterzuverkaufen; zweitens habe sich Holtzbrinck ein Rückkaufsrecht bis Ende 2004 gesichert.

Der Senat betrachtet laut «Tagesspiegel» die beiden Klauseln als Hinweis darauf, dass Holtzbrinck den «Tagesspiegel» nicht unbedingt behalten wolle. Holtzbrinck habe daraufhin zugesagt, Rückkaufoption und Veräußerungsverbot aus dem Vertrag zu streichen. Der Verlag trat aber dem Vorwurf entgegen, Gerckens sei nach der Übernahme eine Art Treuhänder der Stuttgarter Gruppe. Der Senat müsse abwägen, ob das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Gerckens und Dieter von Holtzbrinck ein Hinderungsgrund ist. Das Urteil wird für den 27. Oktober erwartet. (nz)