Google könnte Markenrechte verletzen
03.09.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Geico sieht dabei die Rechte an seinem geschützten Firmennamen verletzt, denn er könne in der Internetsuche bei Google und Yahoo eingegeben werden. Die Firmen würden auf Basis der Abfrage Werbung schalten oder so genannte sponsored links an Kunden verkaufen. Nach Auffassung des Versicherungskonzerns werden damit seine Markenrechte verletzt.
Damit bleibt zunächst unklar, ob Google und Overture im Falle einer Verurteilung Markennamen ganz aus ihrer Suche herausnehmen müssen oder ob sie dem Rechteinhaber lediglich Abgaben für die Nutzung zahlen müssen. Ein Geico-Sprecher habe betont, die Nutzung der Markennamen durch Google und Overture müsse «gestoppt» werden.
Ein Google-Sprecher betonte laut Cnet, dass sich das Unternehmen «vehement» gegen die Klage wehren werde. Es sei schließlich nicht die erste mit ähnlichen Anschuldigungen. Er beharrte auf der Argumentation des Suchmaschinenbetreibers, das Unternehmen nutze den Markennamen nur in «internen Algorithmen». Sie dienten der Festlegung, welche Anzeigen gezeigt werden sollen.
Diese dürften sich in Luft auflösen, wenn dabei die Verwendung von Markennamen untersagt würde. Auch wenn die Suchmaschinen eine Gebühr für die Verwendung geschützter Namen zahlen müssten, würde dies die Einnahmen der Suchmaschinenbetreiber voraussichtlich deutlich schmälern. Google hatte erst im vergangenen Monat mit seinem lange erwarteten Börsengang Aufsehen erregt. (nz)

