RTL-Klage gegen TV-Werbeblocker gescheitert
25.06.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Der zum Bertelsmann-Konzern gehörende Sender wollte das Gerät als wettbewerbswidrig verbieten lassen. Mit der Niederlage von RTL ist der seit 1999 andauernde Rechtsstreit mit dem Hersteller TC Unterhaltungselektronik endgültig beendet.
Das BGH-Urteil (Bundesgerichtshof I ZR 26/02) könnte für private Fernsehsender weitreichende Folgen haben: Da sie sich ausschließlich über Werbung finanzieren, befürchten sie finanzielle Einbußen. RTL, der mit Werbeumsätzen von jährlich einer Milliarde Euro größte Privatsender in Deutschland, wollte das Gerät als wettbewerbswidrigen Eingriff untersagen lassen.
Der Werbeblocker greife auch nicht in die Programmfreiheit des Privatsenders ein, entscheiden die BGH-Richter. Eine existenzbedrohende Gefährdung von RTL habe das Kammergericht verfahrensrechtlich fehlerfrei ausgeschlossen. Auch eine unzulässige Marktbehinderung scheide aus. Zwar werde die geschäftliche Tätigkeit des Privatsenders durch den Werbeblocker erschwert, räumte der BGH ein. Eine existenzielle Bedrohung sei aber nicht auszumachen. (nz)

