25. Jun 2004 11:22
Der Privatsender ist am Freitag mit seiner Klage vor dem Bundesgerichtshof gegen einen Hersteller von Werbeblockern gescheitert. Private Fernsehsender fürchten jetzt um ihre Einnahmen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Freitag die Klage des Privatsenders RTL gegen einen Hersteller eines Gerätes zum Ausblenden von Werbung im Fernsehen endgültig abgewiesen. Damit bestätigte der BHG eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin aus dem Jahr 2001. Der zum Bertelsmann-Konzern gehörende Sender wollte das Gerät als wettbewerbswidrig verbieten lassen. Mit der Niederlage von RTL ist der seit 1999 andauernde Rechtsstreit mit dem Hersteller TC Unterhaltungselektronik endgültig beendet.
Mit dem Werbeblocker kann das Fernsehgerät nach Herstellerangaben für die Dauer der Werbepause entweder ganz abgeschaltet oder aber auf ein anderes, von Werbung freies Programm umgeschaltet werden. Darüber hinaus könne bei einer Video-Aufzeichnung die Reklame bereits bei der Aufnahme herausgefiltert werden. Das BGH-Urteil (Bundesgerichtshof I ZR 26/02) könnte für private Fernsehsender weitreichende Folgen haben: Da sie sich ausschließlich über Werbung finanzieren, befürchten sie finanzielle Einbußen. RTL, der mit Werbeumsätzen von jährlich einer Milliarde Euro größte Privatsender in Deutschland, wollte das Gerät als wettbewerbswidrigen Eingriff untersagen lassen.