Expertise wird zum Bumerang für FDP: 

netzeitung.deGutachten hält Boni-Besteuerung für zulässig

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Bankentürme in Frankfurt (Foto: AP<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Bankentürme in Frankfurt
Foto: AP
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Die Liberalen baten den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, die Rechtmäßigkeit von Sondersteuern auf Banker-Boni zu untersuchen. Das Ergebnis muss nun die FDP-Fraktionsvorsitzende als Weg in den «Populismus» geißeln.

Die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger hält eine besondere Besteuerung von Manager-Boni für «Populismus». Besser sei es, die bestehenden Haftungsregeln auch strikt anzuwenden, sagte Homburger der Deutschen Presse-Agentur. «Boni zu besteuern ist populistisch. Das kommt gut an, aber es bringt nichts», sagte sie. «Die Manager sollen mehr Eigenhaftung und mehr Eigenverantwortung übernehmen.» In Großbritannien und Frankreich wird das offenbar anders gesehen, sie planen eine hohe Besteuerung von Bonuszahlungen.

In Deutschland gibt es bislang nur eine Selbstverpflichtung einer Gruppe von Instituten gegen exzessive Boni - darunter auch der Deutschen Bank. Auch von einer Finanzmarktsteuer, wie sie in der EU diskutiert und von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) unterstützt wird, hält Homburger nicht viel. «Das ist nicht die Lösung der Probleme Es trifft wieder die Kleinen.» Eine solche Steuer zu entwickeln sei «keine Aufgabe für die Koalition». Das kann nach Ansicht von Homburger allenfalls weltweit geregelt werden.
«Entscheidend ist nur die Umsetzung»
Das Grundgesetz lässt nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags eine Sondersteuer auf Banker-Boni zu. Entscheidend sei nur die konkrete gesetzgeberische Umsetzung, zitiert das «Handelsblatt» aus der Expertise, die von der FDP in Auftrag gegeben wurde. Der Gesetzgeber müsste die Steuer lediglich trennscharf und nachvollziehbar von anderen Steuern abgrenzen. Zudem müsste der konkrete Lenkungszweck der Sondersteuer erklärt werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Einführung einer Steuer auf Manager-Bonuszahlungen dagegen aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. «Ich finde die Idee charmant, aber ich kann mich auch nicht gleich über das Grundgesetz hinwegsetzen», sagte sie Mitte Dezember nach dem EU-Gipfel in Brüssel.

Lenkungszweck muss begründet werden
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages räumt in seinem Gutachten laut «Handelsblatt» ein, dass die Beschränkung einer Steuer auf Banker als einzelne Berufsgruppe rechtliche Schwierigkeiten bereiten, könnte. Um einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes zu vermeiden, schlagen die Juristen vor, den Lenkungszweck der Sondersteuer gewichtig und nachvollziehbar zu begründen. Das deutsche Steuerrecht verfolge zulässigerweise Lenkungsziele.

Probleme könnte es laut Gutachten aber geben, wenn die Sondersteuer als unzulässige Doppelbesteuerung eingestuft werden würde. Boni zählen zum Einkommen eines Bankmanagers und unterliegen bereits der Einkommensteuer. Wie diese Frage zu lösen ist, lässt das Gutachten dem Bericht zufolge offen.

Der jüngste EU-Gipfel in Brüssel hatte den Internationalen Währungsfonds (IWF) aufgefordert, Vorschläge für eine globale Steuer auf Finanzgeschäfte zu unterbreiten. (nz/dpa)