01.12.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Shopping wird bald nicht mehr an jedem Advents-Sonntag möglich sein
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Geschäfte dürfen nach dem Karlsruher Urteil nicht an allen Adventssonntagen geöffnet sein. Daran will nun auch der Einzelhandelsverband «nicht mehr rütteln», er sieht aber «großen Spielraum» für Ausnahmen. Die Kirchen hingegen sehen ein klares Signal gegen den «überbordenden» Konsum.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der Ladenöffnung an den Adventssonntagen in Berlin hat nach Ansicht des deutschen Einzelhandels für Rechtssicherheit gesorgt. «Es bleibt dabei, dass verkaufsoffene Sonntage als Ausnahme weiterhin erlaubt sind«, sie müssten nur gut begründet werden, sagte der Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbands, Stefan Genth.
Gelegentliche Ladenöffnungen an Sonntagen seien weiterhin unverzichtbar für den Einzelhandel, fügte er hinzu. Das gelte insbesondere für die Geschäfte in Regionen mit geringer Kaufkraft und vielen Touristen wie etwa in Berlin. «Die Sonntagsöffnung bleibt aber eine Ausnahme, denn an dem verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntage will der Einzelhandel nicht rütteln.» Deshalb öffneten die Geschäfte an den verkaufsoffenen Sonntagen erst nach den Gottesdienstzeiten, betonte Genth.
Nach dem Karlsruher Urteil sieht der juristische Vertreter des Einzelhandelsverbands großen Spielraum für verkaufsoffene Sonntage. «Selbst die Öffnung an Adventssonntagen bleibt möglich, es dürfen nur nicht vier hintereinander sein», sagte der Mainzer Professor Friedhelm Hufen. Die einzige scharfe Grenze, die das Gericht gezogen habe, sei das Verbot der Ladenöffnung an vier Sonntagen in Folge. Aus seiner Sicht könne es bei insgesamt zehn verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr bleiben.
Kirchen sehen «Signal gegen überbordenden Konsum»Die beiden großen Kirchen in Deutschland begrüßten die Karlsruher zum Sonntagsschutz. «Das ist heute ein guter Tag zum Schutz des Sonntags und ein klares Signal gegen überbordenden Konsum«, erklärten die EKD-Ratsvorsitzende Bischöfin Margot Käßmann und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch.
«Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe, der Besinnung und des Gottesdienstes erhalten bleibt.» Die Karlsruher Richter hatten über Verfassungsbeschwerden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und des Erzbistums Berlin zu entscheiden.
»Christlich geprägte Feiertagskultur« gestärktSo erklärten der Berliner Erzbischof, Kardinal Georg Sterzinsky, und der evangelische Bischof von Berlin-Brandenburg, Markus Dröge: «Das Urteil stärkt die christlich geprägte Feiertagskultur in unserem Land und stärkt den Schutz des Sonntags, der in unserer Verfassung garantiert ist.»
Es sei ein «Gewinn für die Lebensqualität. Der Rhythmus von Arbeit und Freizeit ist wichtig für die Gesellschaft und jeden einzelnen Menschen.» (AP/dpa/epd/nz)