Konzern hält Vorgehen für «üblich»: 

netzeitung.deDaimler schickt Bewerber zur Blutprobe

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Mercedes-Stern (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

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Daimler sorgt in Sachen Datenschutz schon wieder für Wirbel: Noch vor einer Stellenzusage sollen Bewerber Blutproben abgeben. Das Unternehmen findet das in Ordnung, die Aufsichtsbehörde in Stuttgart verlangt Aufklärung.

Der Automobilkonzern Daimler verlangt nach einem Bericht des Radiosenders NDR Info Blutproben von Stellenbewerbern. Bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern würde diesen Blut abgenommen, zu einem Zeitpunkt, zu dem es noch keine Zusage für eine Arbeitsstelle gebe, berichtete der NDR am Mittwoch. Der Sender berief sich auf ihm vorliegende Unterlagen.

Der Autohersteller wies den Vorwurf fragwürdiger Methoden bei der Einstellung zurück. Zu Beginn des Bewerbungsverfahrens – also etwa im Rahmen von Assessment Centern – würden weder Blut- noch Gesundheitstests gemacht, betonte eine Daimler-Sprecherin. Dies erfolge erst bei den Einstellungsuntersuchungen, die vor oder nach einer endgültigen Zusage für die Stelle gemacht würden.

Dabei werde untersucht, ob der Bewerber für die Stelle geeignet sei. «Das sind die üblichen Einstellungsuntersuchungen», sagte die Sprecherin. Die Tests werden ihren Angaben zufolge beim werksärztlichen Dienst gemacht. Dieser teile der Personalabteilung anschließend mit, ob der Bewerber geeignet oder nicht geeignet sei.

Aufsichtsbehörde verlangt Infos
Die Sprecherin begründete die Tests mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel Diabetes habe, müsse auf geregelte Schicht- und Arbeitszeiten geachtet werden. Sie betonte, dass Befunde und Diagnosen nicht weitergegeben würden. Sie würden direkt mit den Jobsuchenden besprochen.

Wegen der Bluttests ist die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Stuttgart tätig geworden: «Daimler wurde umgehend von uns aufgefordert, sich zu äußern», sagte ein Sprecher des Amts. Dazu, ob solche Test grundsätzlich zulässig sind, wollte er sich nicht äußern. Die Fälle sollten einzeln geprüft werden, sagte der Sprecher.

Wie ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten in Bonn erklärte, sind solche Gesundheitsuntersuchungen beispielsweise im Gesundheitswesen oder im Forschungsbereich oder bei der Einstellung von Beamten auf Probe oder auf Lebenszeit denkbar. Kein Einwand gegen die Untersuchungen gebe es sicherlich auch dann, wenn sie zum Schutz des Arbeitnehmers dienten. Für die Untersuchungen müsse es aber eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat/Personalrat geben.

Arbeitsmarktlage macht Freiwilligkeit zur Farce
Bei Arbeitsrechtlern stößt das Vorgehen von Daimler allerdings auf Kritik. Zwar dürfen laut Gesetz Bewerber nicht zu Gesundheitstests gezwungen werden. Dennoch seien wegen der schwierigen Arbeitsmarktlage sehr viele Bewerber bereit, «mehr von sich preiszugeben als sie müssen», sagte Fachmann Joachim Heilmann dem NDR. «Wenn wir das zulassen, findet eine Selektion statt, die mit dem eigentlichen Berufseingangsgeschehen nichts zu tun hat.»

Auch die Gewerkschaften monieren in Unternehmen Gesundheitstests vor der Einstellung seit längerem. Bewerber könnten einen Gesundheitstest kaum ablehnen. «Ich kann das verweigern, aber dann werde ich im Zweifel die Stelle nicht bekommen», sagte die Arbeitsrechtlerin des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Martina Perreng, der dpa. Der Arbeitgeber sitze am längeren Hebel. Allgemeine Gesundheitstests seien grundsätzlich unzulässig. Nur wenn es für die künftige Tätigkeit erforderlich sei, müsse sich ein Bewerber auf Herz und Nieren prüfen lassen. «Für Bergleute gibt es etwa eine Tauglichkeitsprüfung, auch der Sehtest für Lastwagenfahrer ist eine notwendige Maßnahme.»

Unzulässiger Zugriff auf Gesundheitsdaten
Auch in einem anderen Fall steht Daimler am Pranger. Die baden-württembergische Datenschutz-Aufsichtsbehörde rügte nach eigenen Angaben den Autokonzern zum zweiten Mal wegen Verstößen im Umgang mit Informationen über kranke Mitarbeiter. Die Behörde monierte, dass die Speicherung des Krankheitsgrunds teilweise ohne Rechtsgrundlage und Einwilligung der Betroffenen erfolgte. Unzulässig sei auch die Nutzung der Gesundheitsdaten durch Vorgesetzte zur Vorbereitung auf und in Führungsbesprechungen gewesen, teilte das Amt mit.

«Nicht zulässig war ferner, dass die Führungskräfte auf die Gesundheitsdaten von Mitarbeitern selbst dann zugreifen konnten, wenn diese ihnen gar nicht unterstellt waren», hieß es. Im April dieses Jahres war bekanntgeworden, dass im Bereich Betriebssicherheit des Werks Bremen in der Vergangenheit Krankenlisten über Mitarbeiter geführt worden waren. Die Verstöße gegen den Datenschutz seien erheblich gewesen, teilte die Aufsichtbehörde weiter mit. Ein Bußgeld wurde nicht verhängt, weil die Daten zum Teil schon gelöscht waren, bevor die Behörde aktiv werden konnte.

Eine Daimler-Sprecherin sagte: «Wir bedauern, dass es in unserem Werk in Bremen zu Verstößen gegen den Datenschutz gekommen ist.» Man habe diese Altfälle bereits aufgearbeitet, bevor die Aufsichtsbehörde sich eingeschaltet habe. Viele der im Prüfbericht geforderten Anpassungen seien bereits unabhängig vom jetzt vorliegenden Bericht umgesetzt worden. (nz/dpa/AP)