Haspa muss zahlen: 

netzeitung.deGericht spricht Lehman-Opfer Schadenersatz zu

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Kaufabrechnungen für Lehman-Wertpapiere (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Kaufabrechnungen für Lehman-Wertpapiere
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Ein Käufer von wertlos gewordenen Lehman-Zertifikaten hat vor Gericht einen Erfolg erzielt: Die Hamburger Sparkasse muss den Schaden ersetzen, weil sie den pensionierten Lehrer beim Verkauf falsch beraten hat.

Das Hamburger Landgericht hat einem Lehman-Geschädigten Schadenersatz in voller Höhe zugesprochen. Die Hamburger Sparkasse (Haspa) muss nach dem Urteil vom Dienstag einem früheren Lehrer 10.000 Euro zahlen. Die Bank habe den 64-jährigen Bernd Krupsky im Dezember 2006 beim Verkauf von Anleihen der US-Investmentbank Lehman Brothers in zwei Punkten falsch beraten, sagte der Vorsitzende Richter der zuständigen Zivilkammer am Dienstag zur Begründung (Az: 310 O 4/09).

Die Haspa habe den Kläger nicht darauf hingewiesen, dass die von ihm gekauften Lehman-Anleihen nicht der deutschen Einlagensicherung unterlagen, sagte der Richter. Zudem habe sie ihm in dem Beratungsgespräch verschwiegen, selbst ein «wirtschaftliches Eigeninteresse» an dem Geschäft zu haben.

So habe die Haspa damals eine größere Menge Lehman-Zertifikate gekauft, um sie gewinnbringend an Kunden weiterzuveräußern. Andernfalls hätte sie diese gegen einen Abschlag wieder an Lehman Brothers zurückgeben müssen. «Diese Interessenlage begründet in besonderer Weise eine Aufklärungspflicht», betonte der Richter.

Beweispflicht abgeschwächt
Krupsky hatte Zertifikate im Wert von 10.000 Euro erstanden, die seit der Lehman-Pleite im September 2008 faktisch wertlos sind. Eine Entschädigung hatte die Haspa zunächst abgelehnt. In dem Prozess, der seit März lief, hatte der Richter zunächst bezweifelt, dass Krupsky nachweise könne, dass er auf den Kauf der Anleihen im Fall vollständiger Information tatsächlich verzichtet hätte.

Unter Verweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Mai entschied der Richter aber, dass diese Nachweispflicht zumindest zum Teil bei der Bank liege. Krupsky habe vor Gericht plausibel darlegen können, dass er bei ordnungsgemäßer Beratung auf den Kauf wahrscheinlich verzichtet hätte, sagte der Richter. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht möglich.

Die Haspa kündigte umgehend an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das Gericht habe in seiner Entscheidung «rückwirkend Pflichten für Banken festgeschrieben, die es vorher nicht gab», sagte eine Sprecherin in einer Stellungnahme. Der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann, nahm das Urteil indes zufrieden an. «Die Entscheidung hat Signalwirkung und bedeutet Rückenwind für alle Lehman-Opfer», sagte Hörmann. Er riet allen Betroffenen, sich schon jetzt erneut an ihre Bank oder Sparkasse zu wenden und auf Entschädigung zu pochen.

Tausende Geschädigte
Nach der Pleite von Lehman Brothers im September vergangenen Jahres hatten Tausende deutsche Anleger Geld verloren, das sie in Anleihen des Unternehmens investierten. Viele fühlen sich von ihren Banken über Risiken der Papiere schlecht beraten. Die Haspa hatte schon früher freiwillig 9,5 Millionen Euro an 1000 Käufer der wertlosen Lehman-Zertifikaten zurückgezahlt. Insgesamt hatten 3700 Kunden Lehman-Zertifikate im Wert von 54 Millionen Euro über die Haspa erworben.

Die Zahl der Lehman-Geschädigten in Deutschland schätzen Experten auf 30.000 bis 50.000. In vielen Städten sind bereits Verfahren gegen Banken anhängig, allein am Hamburger Landgericht sind es nach Angaben einer Sprecherin derzeit mindestens 25. Im bundesweit ersten Verfahren um Beratungsfehler beim Kauf von Lehman-Anleihen hatte das Landgericht Frankfurt am Main im November die Klage eines Anlegers als unbegründet abgewiesen. (dpa/AP/nz)