Haspa muss zahlen:
Gericht spricht Lehman-Opfer Schadenersatz zu
23.06.2009
Herausgeber: netzeitung.de
So habe die Haspa damals eine größere Menge Lehman-Zertifikate gekauft, um sie gewinnbringend an Kunden weiterzuveräußern. Andernfalls hätte sie diese gegen einen Abschlag wieder an Lehman Brothers zurückgeben müssen. «Diese Interessenlage begründet in besonderer Weise eine Aufklärungspflicht», betonte der Richter.
Unter Verweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Mai entschied der Richter aber, dass diese Nachweispflicht zumindest zum Teil bei der Bank liege. Krupsky habe vor Gericht plausibel darlegen können, dass er bei ordnungsgemäßer Beratung auf den Kauf wahrscheinlich verzichtet hätte, sagte der Richter. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht möglich.
Die Haspa kündigte umgehend an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das Gericht habe in seiner Entscheidung «rückwirkend Pflichten für Banken festgeschrieben, die es vorher nicht gab», sagte eine Sprecherin in einer Stellungnahme. Der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann, nahm das Urteil indes zufrieden an. «Die Entscheidung hat Signalwirkung und bedeutet Rückenwind für alle Lehman-Opfer», sagte Hörmann. Er riet allen Betroffenen, sich schon jetzt erneut an ihre Bank oder Sparkasse zu wenden und auf Entschädigung zu pochen.
Die Zahl der Lehman-Geschädigten in Deutschland schätzen Experten auf 30.000 bis 50.000. In vielen Städten sind bereits Verfahren gegen Banken anhängig, allein am Hamburger Landgericht sind es nach Angaben einer Sprecherin derzeit mindestens 25. Im bundesweit ersten Verfahren um Beratungsfehler beim Kauf von Lehman-Anleihen hatte das Landgericht Frankfurt am Main im November die Klage eines Anlegers als unbegründet abgewiesen. (dpa/AP/nz)

