28.11.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Die pleite gegangene Bank Lehman Bros. sei früher sehr angesehen gewesen
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Der Bankangestellte hatte behauptet, dass ein Totalverlust bei einem Lehman-Zertifikat nahezu ausgeschlossen sei. Daraufhin hatte ein Rentner viel Geld verloren. Die Beratung war dennoch nicht fehlerhaft, glaubt ein Gericht.
Im bundesweit ersten Prozess um Papiere der insolventen US-Bank Lehman Brothers ist der Anleger mit seiner Klage gescheitert. Die Sparkasse Frankfurt habe bei der Anlageberatung des Mannes keine Fehler gemacht, urteilte das Landgericht Frankfurt am Freitag. Der Anwalt des Klägers kündigte Berufung an. Andere Vertreter von Lehman-Geschädigten betonten den Einzelfall-Charakter der Entscheidung.
Der 76 Jahre alte Kläger hatte auf Anraten der Sparkasse Ende 2006 gemeinsam mit seiner Frau 12.000 Euro in ein kompliziertes Lehman- Papier gesteckt und bereits frühzeitig geklagt, als die Wertentwicklung nicht seinen Vorstellungen entsprach. Als die Klage bereits lief, erlitt er bei der Insolvenz der US-Bank im September 2008 einen Totalverlust des angelegten Geldes.
«Ein Verlust schien zum damaligen Zeitpunkt relativ unwahrscheinlich», sagte der Richter. Schließlich sei der Emittent damals eine der angesehensten Banken der Welt gewesen. Daher müssten an die Sparkasse nur geringe Anforderungen beim Hinweis auf einen möglichen Totalverlust des Investments gestellt werden. Die Erwartung völliger Sicherheit widerspreche auch der Lebenserfahrung: «Völlig ausgeschlossen ist ein Verlust so gut wie nie.»
«Persönliche Meinung» des BeratersDie Beratung sei auch anlegergerecht gewesen, da der Kunde ausdrücklich ein relativ sicheres, aber gleichzeitig jederzeit handelbares Papier verlangt habe, meinte der Richter weiter. Teil der Beratung seien auch die schriftlichen Unterlagen, die von der Sparkasse überreicht wurden.
Dort sei auf die Möglichkeit des Totalverlusts «recht dünn» hingewiesen worden. Die Aussage des Anlageberaters, dass dies nahezu ausgeschlossen sei, wertete der Richter als «persönliche Meinung». Bei Unklarheiten hätten die Anleger zudem Fragen stellen müssen. Zur Frage der verschwiegenen Innenprovisionen äußerte er sich nicht.
Die Frankfurter Sparkasse zeigte sich zufrieden mit dem Urteil und kündigte an, bei besonderen Härtefällen bei ihren Kunden nach einvernehmlichen Regelungen zu suchen. Einzelheiten gab das Institut, das rund 5000 Kunden Lehman-Papiere verkauft hatte, nicht bekannt. (dpa)