20. Nov 2008 19:05
Mit dem Slogan «20 Prozent auf alles» warb eine Baumarktkette – nachdem sie bei einigen Produkten den Preis ordentlich angehoben hatte. Das ist irreführend, stellte der Bundesgerichtshof fest.
Die Kette hatte mit der Ankündigung geworben: «20 Prozent auf alles, außer Tiernahrung.» Testkäufer der Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb stellten aber fest, dass der Preis für vier Artikel unmittelbar vor der Rabattaktion im Januar 2005 erhöht worden war. Verbraucher sparten bei diesen vier Produkten trotz des 20-prozentigen Abschlags nichts oder nur wenig.Der BGH beurteilte die Aktion deshalb als wettbewerbswidrig und verurteilte den Baumarkt auf Unterlassung. Zur Begründung hieß es, der Kunde glaube bei einer Werbung, in der das gesamte Sortiment mit Ausnahme der Tiernahrung zu einem um 20 Prozent reduzierten Preis angeboten werde, dass er beim Kauf eines beliebigen Artikels in der angekündigten Höhe spare.