11.11.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Der Marktbeherrscher: Eon
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Der Kartellsenat des BGH hat Eon einen Strich durch die Rechnung gemacht. Eine weitere Beteiligung des Konzerns an Stadtwerken würde «den Wettbewerb einschränken», hieß es im Urteil. Eon ist anderer Meinung.
Schlechte Nachricht für den größten deutschen Energiekonzern, gute Nachricht für die Verbraucher: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer weiteren Ausdehnung von Eon auf dem heimischen Markt einen Riegel vorgeschoben. Eon habe zusammen mit RWE in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung, heißt es in der am Dienstag verkündeten Entscheidung. Mit dieser Begründung untersagte der BGH-Kartellsenat dem Unternehmen eine Minderheitsbeteiligung an den Stadtwerken Eschwege. Das Urteil wird Auswirkungen auf weitere Fusionspläne des Konzerns haben.
Eon verwies in einer ersten Reaktion darauf, das Urteil beruhe auf der Lage des Jahres 2003. «Die Energielandschaft hat sich schon deutlich geändert», sagte ein Konzernsprecher in Düsseldorf am Dienstag. Auf den Ebenen Erzeugung, Verteilung und Endkundengeschäft sei einiges in Bewegung gekommen. So habe Eon mit der EU die Abgabe von Höchstspannungsnetzen und Kraftwerkskapazitäten vereinbart.
Nach den Worten des Karlsruher Gerichts verfolgen Eon und RWE als Marktführer die Strategie, an zahlreichen Stadtwerken und sonstigen Stromversorgern Minderheitsbeteiligungen zu erwerben, um so ihre Absatzgebiete zu sichern. Zusammen halten sie nach BGH-Angaben schon jetzt Beteiligungen an mehr als 200 Unternehmen. «Zusätzliche Beteiligungen würden den Wettbewerb einschränken», entschied der BGH. Damit bestätigte das Gericht eine Verfügung des Bundeskartellamts. (dpa)