BGH-Urteil zu Siemens:
Schwarze Kasse ist schon Untreue
29.08.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Der BGH hatte über ein Urteil des Landgerichts Darmstadt gegen den früheren Finanzchef der Siemens-Kraftwerkssparte, Andreas K., zu entscheiden. Die Entscheidung - zwei Jahre auf Bewährung wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Untreue - hoben die Karlsruher Richter teilweise auf und ordneten eine neue Entscheidung des Landgerichts über die Strafe an. Der Angeklagte soll im Jahr 2000 mit rund sechs Millionen Euro aus «schwarzen Kassen» Manager des italienischen Elektrokonzerns Enel bestochen haben.
Dem BGH zufolge enthält das Landgerichtsurteil entscheidende Fehler: Die Darmstädter Richter hatten als Anknüpfungspunkt für die Untreue erst die Schmiergeldzahlungen gesehen. Dagegen betonte die BGH-Senatsvorsitzende Ruth Rissing-van Saan, Siemens habe schon durch das Führen der «schwarzen Kasse» einen Schaden erlitten. «Indem der Angeklagte Gelder der Siemens AG dieser vorenthielt und in verdeckten Kassen führte, entzog er das Vermögen seiner Arbeitgeberin.»
Die Staatsanwaltschaft München, die im Siemens-Korruptionsskandal gegen rund 300 Beschuldigte ermittelt, begrüßte das Urteil. Oberstaatsanwalt Anton Winkler sagte dem Tagespiegel: «Dieses Urteil bringt Rechtssicherheit für alle.» Er wies zudem daraufhin, dass die Ermittlungen gegen zwei weitere Beschuldigte abgeschlossen seien. «Zwei weitere Anklagen sind fertig. Sie werden demnächst zugestellt.» Zur Identität der Beschuldigten machte er keine weiteren Angaben.
Beim Landgericht Darmstadt entscheidet nun eine andere Wirtschaftsstrafkammer über die Strafe für Andreas K.. Bundesanwalt Wilhelm Schmidt wollte dazu keine Prognose abgeben. Das Landgericht müsse neben dem Wegfall der Bestechung berücksichtigen, dass das Führen einer «schwarzen Kasse» als Untreue durch Unterlassen bewertet werde, was prinzipiell eine Strafmilderung ermögliche. Dennoch sei ein milderes Urteil wegen der Vorverlagerung der Untreue-Strafbarkeit nicht zwingend.
Gegen einen weiteren Angeklagten, den das Landgericht wegen Beihilfe zur Bestechung zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt hatte, ordnete der BGH eine neue Verhandlung vor dem Landgericht an. Als Berater soll dieser Angeklagter an den Schmiergeldzahlungen mitgewirkt haben. Das Landgericht müsse prüfen, ob nicht auch für ihn eine Strafbarkeit wegen Untreue in Betracht komme, erläuterte die Senatsvorsitzende Rissing-van Saan. (dpa)

