Kurz vor Urteil in der Schmiergeldaffäre: 

netzeitung.deBewährungsstrafe im Siemens-Prozess gefordert

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300 Korruptions-Beschuldigte: Siemens (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe 300 Korruptions-Beschuldigte: Siemens
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Mit Scheinfirmen leitete er 53 Millionen Euro in schwarze Kassen um: Trotzdem kann Reinhard S. mit einer relativ milden Strafe rechnen. Der Ex-Siemens-Manager ist einer der wenigen, die die Schweigemauer des Unternehmens durchbrochen haben.

Der Technologie-Konzern Siemens kommt aus den negativen Schlagzeilen nicht heraus: Kaum sind die Meldungen über den geplanten Stellenabbau verebbt, kochen die Folgen der Korruptionsaffäre wieder hoch. Im ersten Siemens-Schmiergeldprozess kann der angeklagte frühere Konzern-Manager Reinhard S. nun mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren rechnen. Die Staatsanwaltschaft München forderte zudem eine Geldstrafe von insgesamt 180.000 Euro. Sie wirft dem früheren Siemens-Direktor Untreue in 49 Fällen vor. Das Urteil soll am kommenden Montag fallen.

Staatsanwältin Nora Kaiser hielt dem Angeklagten zugute, dass er entscheidend zur Aufklärung des Falles beigetragen habe und in erheblichem Maße einsichtig sei. «Dies ändert aber nichts an den Pflichtverletzungen eines ordentlichen Kaufmanns», sagte Kaiser am Donnerstag vor dem Münchner Landgericht. «Die Gelder verschwanden in einer großen schwarzen Kasse, in die man nur hineinschauen und hineingreifen konnte.»
«Mir tut das außerordentlich leid»
Die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag. «Ich möchte nur um eine milde Strafe bitten», sagte Anwalt Uwe von Saalfeld. Das von der Staatsanwältin geforderte Strafmaß sei «durchaus akzeptabel». Der Angeklagte habe im Auftrag seiner Vorgesetzten gehandelt, erklärte der Verteidiger. «Mir tut das außerordentlich leid, dass ich diese Aufträge angenommen habe», erklärte S. in seinem Schlusswort.

Der Ex-Manager hatte gestanden, für die zur früheren Kommunikationssparte COM gehörende Telefonsparte ICN mit Hilfe von Scheinberaterverträgen und Tarnfirmen 53 Millionen Euro in schwarze Kassen umgeleitet zu haben. Er hätte früher zur Staatsanwaltschaft gehen sollen, sagte S.

Anwalt befürchtet Bauernopfer
«Die Öffentlichkeit hat tiefe Einblicke in die Führung eines Großunternehmens bekommen», erklärte Staatsanwältin Kaiser. Bei Siemens habe es seit jeher ein System für verdeckte Zahlungen gegeben. Auch beim angeklagten S. hätten die Vorgesetzten nicht eingegriffen. «Sie ließen ihm völlig freie Bahn», sagte Kaiser. Es habe kaum Kontrollmöglichkeiten gegeben, an wen die Gelder fließen.

Mit den Zahlungen sei letztendlich nicht der Erfolg des Konzerns gesichert worden, sondern es seien auch diktatorische Regime gestützt worden. «Diese korrupten Regime dürfen nicht durch deutsche Unternehmen unterstützt werden», forderte Kaiser.

Anwalt Saalfeld erklärte, sein Mandant habe das Schmiergeldsystem nicht erfunden. «Er hatte Vorgänger, er hatte Nachfolger.» Auch der Zentralvorstand habe verdeckte Zahlungen gebilligt. S. sei «eine auswechselbare Figur», gewesen. Er habe aber das Pech, dass er als erster angeklagt worden sei. «Die Gefahr, dass es ein Bauernopfer wird, ist groß», sagte Saalfeld.

Ermittlungen gegen Ex-Vorstände möglich
Mit der Übergabe von 39 Ordnern mit Unterlagen und Belegen habe der frühere Siemens-Manager der Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung entscheidend geholfen, betonte der Anwalt. Dennoch werde die Justiz den Korruptionsskandal bei Siemens wohl nie vollständig aufklären können. «Sie werden auch nicht in der Lage sein, die Schweigemauer zu durchbrechen», sagte Saalfeld. Nur wenige Mitarbeiter seien vor Gericht erschienen und hätten die Wahrheit gesagt.

Oberstaatsanwalt Anton Winkler erklärte, die Staatsanwaltschaft plane noch in diesem Jahr zwei weitere Anklagen in der Siemens-Schmiergeldaffäre. Derzeit gebe es 300 Beschuldigte.

Gegen den früheren Konzernchef Heinrich von Pierer und weitere ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder leitete die Staatsanwaltschaft ein Bußgeldverfahren ein. Es seien aber auch hier immer noch Ermittlungsverfahren möglich, sollten die Staatsanwälte auf strafbares Handeln stoßen, betonte Winkler. «Das ist noch nicht aus dem Schneider.» (nz/AP)