Entscheidung der EU-Kommission:
Porsche darf Volkswagen kaufen
23.07.2008
Herausgeber: netzeitung.de
«Damit hat Porsche ein gutes Stück des Weges zurückgelegt», sagte ein Sprecher des Sportwagenbauers. Volkswagen teilte mit, die Kommissionsentscheidung ergebe keinen neuen Sachstand: «Wir begrüßen Porsche als Großaktionär», sagte Sprecher Michael Brendel. Die beiden Unternehmen kooperieren seit Jahren bei der Entwicklung von Geländewagen.
Die Mehrheitsübernahme ist aber damit noch nicht komplett genehmigt. Weltweit müssen mehr als 20 Kartellbehörden das Vorhaben billigen, bislang haben das acht getan. Auch viele Fragen über die künftige Machtverteilung in dem neuen Porsche/VW-Konzern bleiben weiter offen.
«Erst wenn alle kartellrechtlichen Genehmigungen vorliegen, kann als nächster Schritt der Erwerb der Mehrheit an Volkswagen erfolgen. Dies dürfte im Herbst 2008 der Fall sein», sagte der Porsche- Sprecher.
Porsche will seine VW-Anteile noch in diesem Jahr von derzeit knapp 31 Prozent auf über 50 Prozent erhöhen. Die faktische Mehrheit in der VW-Hauptversammlung peilen die Stuttgarter schon früher an. Porsche-Chef Wendelin Wiedeking will bis spätestens 2. September den Anteil an VW auf 36 Prozent aufstocken. Die Verträge für den Kauf weiterer 4,92 Prozent der VW-Stammaktien sind bereits geschlossen.
Diesen Nachweis hatte die EU-Kommission zur Bedingung gemacht, um überhaupt über die geplante Mehrheitsübernahme von Porsche bei VW zu entscheiden. «Mit diesem Rechtsgeschäft erwirbt Porsche faktisch die Kontrolle über Volkswagen», stellte die Kommission fest. Die ursprünglich für Mitte Juni geplante Kartellentscheidung war deshalb vertagt worden.
Wiedeking hatte zuletzt die Belegschaftsvertreter beider Seiten aufgefordert, endlich zu einer Einigung zu kommen. Sollte dies nicht gelingen, würden künftig drei Arbeitnehmervertreter von Porsche und drei von VW im Aufsichtsrat sitzen.
Weiteres Streitthema ist die von der Bundesregierung geplante Neuauflage des VW-Gesetzes. Danach soll es auch künftig bei der VW- Hauptversammlung für wichtige Entscheidungen eine Sperrminorität von 20 Prozent geben. Das sichert dem Land Niedersachsen, das knapp über 20 Prozent hält, ein Vetorecht. Üblich ist nach dem Aktienrecht eine Sperrminorität von 25 Prozent. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. (AP/dpa)

