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Grünes Licht für Privatisierung: 

Bahn und Gewerkschaften finden Kompromiss

15. Mai 2008 10:51
Weichen gestellt: Gewerkschaften und Bahn-Vorstand einigen sich
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Rechtzeitig vor der Aufsichtsratssitzung haben der Bahnvorstand und die Gewerkschaften Transnet und GDBA einen Vertrag zur Stellensicherung besiegelt. Eine wichtige Hürde bei der geplanten Privatisierung ist überwunden.

Der neue Konflikt um die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn ist vor einer am Donnerstag stattfindenden Sitzung des Aufsichtsrats beigelegt worden. Das Unternehmen einigte sich mit den Gewerkschaften Transnet und GDBA auf einen Kündigungsschutz für die Mitarbeiter bis zum Jahr 2023. Ein entsprechender Tarifvertrag sei in der Nacht zum Donnerstag unterschrieben worden, sagte ein Transnet- Sprecher vor Beginn der Aufsichtsratssitzung in Berlin.

Der Aufsichtsrat der Bahn will heute die Weichen für die geplante Teilprivatisierung des Konzerns stellen. Dazu war eine Einigung mit den Gewerkschaften nötig. In dem nun geschlossenen Vertrag sei geregelt, dass der Mutterkonzern der Bahn zu 100 Prozent im Besitz der Infrastruktur bleiben und stets die Mehrheit an der neuen Verkehrsgesellschaft behalten werde. An dieser Holding sollen sich private Investoren mit maximal 24,9 Prozent beteiligen können. Der Bund erhofft sich davon einen Erlös von fünf bis acht Milliarden Euro, der je zu einem Drittel dem Bundeshaushalt, einem Modernisierungsprogramm und der Verbesserung der Eigenkapitalbasis der Bahn zugute kommen soll. Komplett staatlich bleiben dagegen die Infrastrukturbereiche Netz, Stationen und DB Energie.

Die neue Struktur bedarf rechtlich nicht der Zustimmung des Parlaments. Um wirksam zu werden, muss die Holding im Handelsregister aber ausgegliedert werden. Die Bundesregierung hat dennoch einen Privatisierungsbeschluss an den Bundestag weitergeleitet. Er beriet vergangene Woche die Teilprivatisierung und will am 29. oder 30. Mai einen entsprechenden Beschluss fassen. Darüber hinaus soll ein Beteiligungsvertrag zwischen Bund und Bahn sicher stellen, dass der Einfluss des Eigentümers erhalten bleibt. (nz/dpa/AP)

 
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