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Korruptionsskandal bei Siemens: 

Pierer-Verfahren nur wegen Ordnungswidrigkeit

09. Mai 2008 12:38
Die Staatsanwaltschaft hält ihn nicht für einen Beschuldigten
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Der frühere Vorstandsvorsitzende und Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer gilt in der Schmiergeldaffäre auch nach den aktuellsten Einschätzungen der Staatsanwaltschaft nicht als Beschuldigter. Trotzdem sind Schritte eingeleitet worden.

Gegen den früheren Siemens-Chef Heinrich von Pierer gibt es weiterhin keine strafrechtlichen Ermittlungen. Es gebe «keine zureichenden Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten», teilte die Staatsanwaltschaft München am Freitag mit.


Gegen Pierer sowie weitere ehemalige Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sei aber im Zusammenhang mit dem Skandal um Schmiergelder in Milliardenhöhe ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht eingeleitet worden.

Basis sei das sogenannte Ordnungswidrigkeitengesetz, wonach die Unternehmensleitung «alle durchführbaren und zumutbaren organisatorischen Maßnahmen» ergreifen müsse, die «zur Verhinderung und Begehung von Straftaten» erforderlich seien, erläuterte die Staatsanwaltschaft. Pierer und andere Mitglieder der ehemaligen Konzernführung waren in den vergangenen Wochen zunehmend unter Druck geraten. In Medienberichten hatte es unter anderem geheißen, Pierer habe zwei ehemalige Manager des Konzerns laut deren Zeugenaussagen zu fragwürdigen Provisionszahlungen angehalten. (dpa)

 
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