Korruptionsskandal bei Siemens:
Pierer-Verfahren nur wegen Ordnungswidrigkeit
09.05.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Basis sei das sogenannte Ordnungswidrigkeitengesetz, wonach die Unternehmensleitung «alle durchführbaren und zumutbaren organisatorischen Maßnahmen» ergreifen müsse, die «zur Verhinderung und Begehung von Straftaten» erforderlich seien, erläuterte die Staatsanwaltschaft. Pierer und andere Mitglieder der ehemaligen Konzernführung waren in den vergangenen Wochen zunehmend unter Druck geraten. In Medienberichten hatte es unter anderem geheißen, Pierer habe zwei ehemalige Manager des Konzerns laut deren Zeugenaussagen zu fragwürdigen Provisionszahlungen angehalten. (dpa)

