Habe ich Verdienstausfall, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?
Arbeitnehmer sind verpflichtet, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Wer zu spät oder gar nicht kommt, riskiert nicht nur eine Abmahnung.
Arbeitnehmer müssen selbst dafür sorgen, rechtzeitig anzukommen, etwa mit dem Auto fahren oder früher aufbrechen. Nach dem Grundsatz «Ohne Arbeit kein Geld» gibt es bei Verspätung für die verpasste Arbeitszeit keinen Lohn.