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Jobgespräch: Bei unzulässiger Frage cool bleiben

16. Jan 2008 10:06
Fragen nach der Weltanschauung oder sexuellen Orientierung sind im Vorstellungsgespräch tabu.
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Nicht jede Frage ist im Vorstellungsgespräch erlaubt. Doch Bewerber tun sich keinen Gefallen, dann unwirsch zu reagieren - Experten raten hier zu Diplomatie.

Die Situation ist entspannt, das Vorstellungsgespräch läuft gut – bis der potenzielle Chef nach der Familienplanung fragt. Diese und eine ganze Reihe von anderen Fragen sind im Vorstellungsgespräch allerdings tabu. «Trotzdem sollten Bewerber bei ihrer Reaktion souverän und sachlich bleiben», empfiehlt die Bewerbungstrainerin Silke Heil aus Graben-Neudorf bei Karlsruhe. Mit unfreundlichen Reaktionen oder dem Verweigern einer Antwort manövriert man sich schnell ins Aus.

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Nicht jede Frage darf überhaupt gestellt werden. Das gilt generell, wenn Diskriminierungsmerkmale des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berührt würden: Tabu sind Fragen nach der Rasse, der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, dem Alter oder der sexuellen Identität eines Bewerbers. Im Falle einer Ablehnung könnten solche Fragen als Indiz für eine Diskriminierung gelten, erklärt Verena S. Rottmann, Rechtsanwältin aus Hamburg.

Eine Ausnahme ist die Frage nach der Religion bei kirchlichen Beschäftigungsverhältnissen. «Wenn Sie sich beispielsweise bei einem katholischen Kindergarten bewerben, darf nach der Religion gefragt werden», erklärt Heil. Dagegen dürfen Personaler weder nach einer Gewerkschafts- oder einer Parteizugehörigkeiten fragen, ergänzt Michael W. Felser, Anwalt für Arbeitsrecht aus Brühl bei Köln. Diese seien durch das AGG beziehungsweise durch das Grundgesetz geschützt.

Besser ruhig bleiben

Fragen nach dem Gesundheitszustand des Bewerbers sind nur zulässig, wenn für die Tätigkeit eine bestimmte körperliche Verfassung erforderlich ist. «Geht es beispielsweise um die Stelle einer Arzthelferin, kann die Frage nach ansteckenden Krankheiten wie beispielsweise Tuberkulose berechtigt sein», erklärt Rottmann. «Die Frage ist immer, ob und inwieweit eine bestimmte Voraussetzung die Erfüllung der Aufgaben verhindern würde», erläutert der Hamburger Recruitingberater Carsten Buchberger.

Sieht sich der Bewerber im Vorstellungsgespräch trotzdem mit solchen Fragen konfrontiert, sollte er den Arbeitgeber nicht offensiv auf die Unzulässigkeit hinweisen. Auch auf die Frage nach weiteren Bewerbungen sollten Arbeitsuchende ruhig, aber diplomatisch reagieren: «Ich habe mich noch bei anderen Firmen im Umfeld beworben. Da das noch nichts Festes ist, hoffe ich, Sie haben dafür Verständnis, dass ich dazu nichts sagen möchte», schlägt Silke Heil als Antwort vor.

Familienstand geht potenziellen Chef nichts an

«Möglicherweise interessiert sich der Personaler gar nicht für die Antwort auf die gestellte Frage, sondern sehr viel mehr dafür, wie Sie mit der Situation umgehen», gibt Carsten Buchberger zu bedenken. Daher laute die erste Empfehlung: «Ruhe bewahren und Füße stillhalten». Auf keinen Fall Unsicherheit zeigen, rät auch Felser. «Wer auf die Frage 'Sind Sie Gewerkschaftsmitglied' einen knallroten Kopf bekommt, gibt die Antwort mit der Körpersprache.»

Bewerber müssen grundsätzlich keine Fragen beantworten, die mit der zu besetzenden Stelle nichts tun haben – «also insbesondere solche nach Ihren persönlichen, familiären und sozialen Verhältnissen», erklärt Rechtsanwältin Rottmann. So gehe den potenziellen Arbeitgeber der Familienstand ebenso wenig etwas an wie die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers oder eventuelle Vorstrafen. Ausnahmen sind in solchen Fällen erlaubt, wenn es beispielsweise um eine Position in einer Bank geht. (Von Miriam Braun, dpa)

 
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