28.12.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Zum Jahreswechsel stehen einige Gesetzänderungen ins Haus.
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Geringere Arbeitslosen-Beiträge und mehr Geld für Rentner - aber auch höhere Beiträge zur Pflegeversicherung: Im kommenden Jahr steht wieder eine Reihe gesetzlicher Änderungen an. Erster Teil einer Übersicht. Sozialversicherungen Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, sinkt in Ostdeutschland von monatlich 4550 Euro Bruttoeinkommen auf 4500 Euro. In Westdeutschland steigt die Grenze dagegen um 50 Euro auf 5300 Euro. In der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich 3600 Euro (2007: 3562,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 4012,50 Euro. Nur wessen Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Sozialabgaben Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,3 Prozent gesenkt. Zum 1. Juli 2008 steigt allerdings der Beitragssatz der Pflegeversicherung von 1,7 auf 1,95 Prozent. Kinderlose müssen hierauf noch wie bisher schon einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten bezahlen. Riester-Rente Die für die staatliche Förderung notwendige Gesamtsparleistung steigt auf vier Prozent des vorjährigen Bruttoeinkommens (bis zur Versicherungspflichtgrenze). Die vom Staat beigesteuerte Zulage steigt bei Ledigen von 114 auf 154 Euro im Jahr, für Verheiratete auf 308 Euro und für jedes Kind von 138 auf 185 Euro. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren werden, erhöht sich die Zulage auf 300 Euro im Jahr. Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug beträgt 2100 Euro. Rentenbesteuerung Das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz führt auch im nächsten Jahr zu Änderungen. Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2008 der steuerpflichtige Rentenanteil von 54 auf 56 Prozent. Er gilt für Neurentner des Jahres 2008. Rentner können sich auch 2008 wieder auf eine Erhöhung freuen, ab 1. Juli gibt es aller Voraussicht nach etwa ein Prozent mehr. Bafög Studenten und Schüler erhalten vom 1. Oktober 2008 eine Bafög-Erhöhung von zehn Prozent. Ein Student kann dann maximal 643 Euro pro Monat erhalten, einschließlich der Zuschläge für Wohnen und Krankenversicherung. Auch der Elternfreibetrag steigt um acht Prozent. Er erhöht sich von 1440 Euro auf 1555 Euro. Die Bundesregierung rechnet damit, dass 100 000 Studenten und Schüler mehr unterstützt werden können. Die Ausbildungsförderung Bafög war seit 2002 nicht mehr erhöht worden. Kombi-Lohn in Kommunen Ein neuer Lohnzuschuss soll Kommunen einen Anreiz geben, Langzeitarbeitslose für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten einzustellen. Je nach Alter des Betroffenen gibt es monatlich bis zu 800 Euro dazu. Die Zuschüsse können Städte und Landkreise mit einer Arbeitslosenquote von mehr als 15 Prozent erhalten. Subventioniert werden gemeinnützige Arbeiten, die nach Tarif oder ortsüblichem Lohn bezahlt werden. Für die auf drei Jahre befristete Förderung stellt der Bund bis zu 1,7 Milliarden Euro bereit. Vermittlungsgutscheine In die Suche nach einem Arbeitsplatz können Erwerbsuchende weiterhin auch private Vermittler einschalten. Den dazu notwendigen Vermittlungsgutschein erhalten sie künftig aber erst nach zwei Monaten (bisher: sechs Wochen) Arbeitslosigkeit. Der Gutschein hat einen Wert von 2000 Euro. Bis zu 500 Euro mehr können private Arbeitsvermittler neuerdings erhalten, wenn sie behinderte Menschen und Langzeitarbeitslose für mindestens ein halbes Jahr in reguläre Beschäftigung bringen. Arbeitslosengeld I Vorgesehen ist, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (ALG) I für ältere Arbeitnehmer zum 1. Januar an zu verlängern. Dieses Vorhaben der Bundesregierung ist noch nicht vom Bundestag beschlossen. Es soll allerdings eine rückwirkende Regelung geben. Demnach sollen Beschäftigte, die älter als 50 Jahre sind, das ALG I künftig für 15 Monate, über 55-Jährige für 18 Monate und über 58-Jährige für 24 Monate erhalten. Allerdings wurden die Bedingungen bei den Vorversicherungszeiten enger gefasst. Bislang wurde das Arbeitslosengeld grundsätzlich zwölf Monate lang bezahlt. Wer älter ist als 55 Jahre, bekam es maximal 18 Monate. Eine Anschlussregelung für die sogenannte 58er-Regelung, die ältere Langzeitarbeitslose zum 1. Januar vor der Zwangsverrentung mit lebenslangen Abschlägen bewahren sollte, befindet sich - wie die Reform beim Arbeitslosengeld I - noch im parlamentarischen Verfahren. Sie soll rückwirkend in Kraft treten. Pflegereform Auch für dieses Vorhaben ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Geplant ist, dass die Reform zum 1. Juli startet. Zu diesem Termin werden die meisten Pflegesätze erstmals angehoben, weitere Erhöhungen folgen schrittweise bis 2012. Für die Betreuung altersverwirrter Menschen werden erstmals Leistungen bezahlt - bis zu 2400 Euro jährlich. Neben dem Anspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlte Auszeit zum Pflegen sollen Beschäftigte Anspruch auf kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage erhalten, um Betreuung bei Eintritt eines Pflegefalles organisieren zu können. Chroniker-Regelung Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze (ein Prozent statt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte) profitieren will, muss künftig nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über wichtige Vorsorgeuntersuchungen beraten ließ. Dies soll gesundheitsbewusstes und eigenverantwortliches Verhalten stärken. Post-Mindestlohn In der Postbranche gelten vom 1. Januar an Mindestlöhne in Höhe von 8,00 bis 9,80 Euro für Betriebe und Betriebsteile, die überwiegend Briefsendungen befördern. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat der Erweiterung des Entsendegesetzes um die Briefdienstleister-Branche am 20. Dezember zu. Erst danach konnte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) den Post-Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklären. (dpa) Im kommenden Jahr ändert sich noch mehr. Weitere Belastungen und Entlastungen listen wir am Samstag für Sie auf.
SozialversicherungenDie Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, sinkt in Ostdeutschland von monatlich 4550 Euro Bruttoeinkommen auf 4500 Euro. In Westdeutschland steigt die Grenze dagegen um 50 Euro auf 5300 Euro.
In der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich 3600 Euro (2007: 3562,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 4012,50 Euro. Nur wessen Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln.
SozialabgabenDer Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,3 Prozent gesenkt. Zum 1. Juli 2008 steigt allerdings der Beitragssatz der Pflegeversicherung von 1,7 auf 1,95 Prozent. Kinderlose müssen hierauf noch wie bisher schon einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten bezahlen.
Riester-RenteDie für die staatliche Förderung notwendige Gesamtsparleistung steigt auf vier Prozent des vorjährigen Bruttoeinkommens (bis zur Versicherungspflichtgrenze). Die vom Staat beigesteuerte Zulage steigt bei Ledigen von 114 auf 154 Euro im Jahr, für Verheiratete auf 308 Euro und für jedes Kind von 138 auf 185 Euro. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren werden, erhöht sich die Zulage auf 300 Euro im Jahr. Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug beträgt 2100 Euro.
RentenbesteuerungDas seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz führt auch im nächsten Jahr zu Änderungen. Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2008 der steuerpflichtige Rentenanteil von 54 auf 56 Prozent. Er gilt für Neurentner des Jahres 2008. Rentner können sich auch 2008 wieder auf eine Erhöhung freuen, ab 1. Juli gibt es aller Voraussicht nach etwa ein Prozent mehr.
BafögStudenten und Schüler erhalten vom 1. Oktober 2008 eine Bafög-Erhöhung von zehn Prozent. Ein Student kann dann maximal 643 Euro pro Monat erhalten, einschließlich der Zuschläge für Wohnen und Krankenversicherung. Auch der Elternfreibetrag steigt um acht Prozent. Er erhöht sich von 1440 Euro auf 1555 Euro. Die Bundesregierung rechnet damit, dass 100 000 Studenten und Schüler mehr unterstützt werden können. Die Ausbildungsförderung Bafög war seit 2002 nicht mehr erhöht worden.
Kombi-Lohn in KommunenEin neuer Lohnzuschuss soll Kommunen einen Anreiz geben, Langzeitarbeitslose für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten einzustellen. Je nach Alter des Betroffenen gibt es monatlich bis zu 800 Euro dazu. Die Zuschüsse können Städte und Landkreise mit einer Arbeitslosenquote von mehr als 15 Prozent erhalten. Subventioniert werden gemeinnützige Arbeiten, die nach Tarif oder ortsüblichem Lohn bezahlt werden. Für die auf drei Jahre befristete Förderung stellt der Bund bis zu 1,7 Milliarden Euro bereit.
VermittlungsgutscheineIn die Suche nach einem Arbeitsplatz können Erwerbsuchende weiterhin auch private Vermittler einschalten. Den dazu notwendigen Vermittlungsgutschein erhalten sie künftig aber erst nach zwei Monaten (bisher: sechs Wochen) Arbeitslosigkeit. Der Gutschein hat einen Wert von 2000 Euro. Bis zu 500 Euro mehr können private Arbeitsvermittler neuerdings erhalten, wenn sie behinderte Menschen und Langzeitarbeitslose für mindestens ein halbes Jahr in reguläre Beschäftigung bringen.
Arbeitslosengeld IVorgesehen ist, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (ALG) I für ältere Arbeitnehmer zum 1. Januar an zu verlängern. Dieses Vorhaben der Bundesregierung ist noch nicht vom Bundestag beschlossen. Es soll allerdings eine rückwirkende Regelung geben. Demnach sollen Beschäftigte, die älter als 50 Jahre sind, das ALG I künftig für 15 Monate, über 55-Jährige für 18 Monate und über 58-Jährige für 24 Monate erhalten. Allerdings wurden die Bedingungen bei den Vorversicherungszeiten enger gefasst. Bislang wurde das Arbeitslosengeld grundsätzlich zwölf Monate lang bezahlt. Wer älter ist als 55 Jahre, bekam es maximal 18 Monate.
Eine Anschlussregelung für die sogenannte 58er-Regelung, die ältere Langzeitarbeitslose zum 1. Januar vor der Zwangsverrentung mit lebenslangen Abschlägen bewahren sollte, befindet sich wie die Reform beim Arbeitslosengeld I noch im parlamentarischen Verfahren. Sie soll rückwirkend in Kraft treten.
PflegereformAuch für dieses Vorhaben ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Geplant ist, dass die Reform zum 1. Juli startet. Zu diesem Termin werden die meisten Pflegesätze erstmals angehoben, weitere Erhöhungen folgen schrittweise bis 2012. Für die Betreuung altersverwirrter Menschen werden erstmals Leistungen bezahlt bis zu 2400 Euro jährlich. Neben dem Anspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlte Auszeit zum Pflegen sollen Beschäftigte Anspruch auf kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage erhalten, um Betreuung bei Eintritt eines Pflegefalles organisieren zu können.
Chroniker-RegelungWer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze (ein Prozent statt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte) profitieren will, muss künftig nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über wichtige Vorsorgeuntersuchungen beraten ließ. Dies soll gesundheitsbewusstes und eigenverantwortliches Verhalten stärken.
Post-MindestlohnIn der Postbranche gelten vom 1. Januar an Mindestlöhne in Höhe von 8,00 bis 9,80 Euro für Betriebe und Betriebsteile, die überwiegend Briefsendungen befördern. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat der Erweiterung des Entsendegesetzes um die Briefdienstleister-Branche am 20. Dezember zu. Erst danach konnte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) den Post-Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklären. (dpa)
Im kommenden Jahr ändert sich noch mehr. Weitere Belastungen und Entlastungen listen wir am Samstag für Sie auf.