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Reiseveranstalter haften nicht bei Duschunfall

17. Okt 2007 14:30
Vorsicht, die Fliesen könnten glatt sein!
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Ein Urlauber, der bei seiner Pauschalreise in der Hoteldusche ausrutscht und sich verletzt, kann dafür nicht den Reiseveranstalter haftbar machen. Richter sahen darin ein «allgemeines Lebensrisiko».

Veranstalter von Pauschalreisen müssen nicht dafür haften, wenn Urlauber in Hotel-Duschbereichen ausrutschen und sich verletzen. Dies gelte immer dann, wenn das Hotel den Unfall nicht zu vertreten habe und sich durch den Sturz des Hotelgastes «das allgemeine Lebensrisiko verwirkliche», entschied das Landgericht Koblenz (AZ: 12 S 83/07).

Der Kläger aus Konstanz war während eines Thailand-Urlaubs im Duschbereich einer Hotel-Sauna ausgerutscht, hatte sich am Rücken verletzt und musste stationär behandelt werden. Er begründete seine Klage damit, dass der Boden äußerst glatt gewesen sei und es keine Haltestangen gegeben habe. Deshalb wollte er nach der Reise vom Veranstalter rund 2000 Euro Schadenersatz plus Schmerzensgeld.

Die Koblenzer Richter wiesen die Klage jedoch ab: Es sei allgemein bekannt, dass es in Duschräumen, die mehreren Personen zugänglich seien, eine erhöhte Rutschgefahr gebe. Beim Betreten der Dusche habe der Kläger damit rechnen müssen, dass bereits vor ihm jemand dort geduscht habe und es glatt sein könnte.

Es gehöre auch keinesfalls zum üblichen Standard, dass in Duschräumen Haltegriffe vorhanden seien oder dass Duschbereiche ständig gereinigt und getrocknet würden. Der Kläger habe auch keinen Anspruch auf einen umgehenden, kostenlosen Rücktransport gehabt. (AP/dpa)

 
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