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Keine Zulage für schwule Beamte

12. Okt 2007 14:19
Die Homo-Ehe genießt keinen besonderen Schutz durch das Grundgesetz
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Die Ehe genießt den besonderen Schutz des Grundgesetzes. Deshalb kann einer Beamtin mit eingetragener Lebenspartnerin auch der Zuschuss für Verheiratete verweigert werden, urteilt das Bundesverfassungsgericht.

Homosexuelle Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben keinen Anspruch auf eine Zulage für Verheiratete. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss lehnte das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerde einer früheren Beamtin des Landes Baden-Württemberg ab. Sie hatte mit ihrer Partnerin 2001 eine Lebenspartnerschaft begründet und deshalb den - verheirateten Beamten zustehenden - Zuschlag beansprucht. (AZ: 2 BvR 855/06 - Beschluss vom 20. September 2007)

Abhängig vom Einkommen

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Nach dem Urteil verletzt die Ablehnung dieses Anspruchs nicht den Grundsatz der Gleichbehandlung. Denn der besondere Schutz der Ehe im Grundgesetz berechtige den Gesetzgeber, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen. Außerdem können laut Gericht auch homosexuelle Lebenspartner grundsätzlich einen Familienzuschlag bekommen.

Voraussetzung ist aber, dass sie einer Person in ihrem Haushalt Unterhalt gewähren und deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Einen solchen Nachweis hatte die Klägerin abgelehnt - sie pochte auf den ohne Nachweis möglichen Verheiratetenzuschlag.

Hoffen auf Europa

Der Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Grüne) sowie der Lesben- und Schwulenverband bedauerten die Entscheidung. Sie hoffen nun auf eine zum Jahreswechsel erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Der Generalanwalt habe in dem Verfahren bereits darauf plädiert, homosexuelle Lebenspartner bei der Hinterbliebenenrente nicht zu benachteiligen, weil das gegen das europarechtliche Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verstoße. (dpa)

 
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