12. Okt 2007 14:19
Die Ehe genießt den besonderen Schutz des Grundgesetzes. Deshalb kann einer Beamtin mit eingetragener Lebenspartnerin auch der Zuschuss für Verheiratete verweigert werden, urteilt das Bundesverfassungsgericht.
Nach dem Urteil verletzt die Ablehnung dieses Anspruchs nicht den Grundsatz der Gleichbehandlung. Denn der besondere Schutz der Ehe im Grundgesetz berechtige den Gesetzgeber, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen. Außerdem können laut Gericht auch homosexuelle Lebenspartner grundsätzlich einen Familienzuschlag bekommen.Voraussetzung ist aber, dass sie einer Person in ihrem Haushalt Unterhalt gewähren und deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Einen solchen Nachweis hatte die Klägerin abgelehnt - sie pochte auf den ohne Nachweis möglichen Verheiratetenzuschlag.