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Reisepreis wegen Tsunami-Schäden halbiert

02. Okt 2007 15:00
Zerstörtes Dorf auf den Malediven nach einem Tsunami (Archivbild vom 11. Januar 2005)
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Von wegen alle Tsunami-Schäden beseitigt: Als eine Familie auf die Malediven flog, wurde sie von lauten Aufräumarbeiten begrüßt - und die Insel war teils gesperrt. Die Urlauber forderten erfolgreich Geld zurück.

Ein Kölner Reiseveranstalter muss den Preis für eine Pauschalreise auf die Malediven zur Hälfte zurückzahlen, weil der Ferienort durch den Tsunami noch stark in Mitleidenschaft gezogen war. Das Kölner Amtsgericht entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, dass eine dreiköpfige Familie im Frühjahr 2005 auf der Insel Lohifushi unter gravierenden Reisemängeln gelitten hatte (AZ:133 C 29/06).

Der Reiseveranstalter hatte schriftlich versichert, dass die Schäden durch den Tsunami vom Dezember 2004 im darauf folgenden April komplett beseitigt wären. Die Realität am Urlaubsort sah jedoch anders aus. In der gebuchten Hotelanlage auf den Malediven waren 54 Bungalows völlig zerstört, und die Hälfte der Insel war abgesperrt.

Zudem waren die Sportplätze in der Hotelanlage nicht benutzbar und die Ostseite der Insel mit Trümmergrundstücken übersät. Besonders litt die Familie rund um die Uhr unter massiver Lärmbelästigung durch Aufräumarbeiten mit Baggern und Kreissägen auf dem Hotelgelände.

Diese Reisemängel rechtfertigten eine Reisepreisminderung von 50 Prozent, urteilte die Kölner Richterin, die besonders darauf verwies, dass der Reiseveranstalter «die ohnehin geschuldete mangelfreie Reiseleistung» noch einmal extra in dem Schreiben zugesichert hatte. (dpa)

 
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