Bei ALG II trägt das Amt die Mietkaution
13.09.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Der Landkreis Kassel hatte von einem ALG-II-Empfänger verlangt, das für die Kaution gewährte Darlehen mit monatlichen Raten von 50 Euro abzustottern. Das sahen die Richter als rechtswidrig an. Das Darlehen müsse für den Empfänger zins- und tilgungsfrei bleiben, betonte das Gericht und wies auf das gesetzlich abgesicherte Existenzminimum hin. Für den Landkreis entstehe kein Schaden, da vertraglich die Kaution ohnehin an ihn als Leistungsträger zurückgezahlt werden sollte. (dpa)

