Sind die Dateien erstmal heruntergeladen und die Piraten erwischt, steht eine Anhörung bei der Polizei an. «Bei einer größeren Anzahl von Dateien, die ermittelt werden, kann es auch eine Hausdurchsuchung geben», sagt Richard. Ohne Rücksprache mit einem strafrechtlich versierten Rechtsanwalt sollte sich in diesem Fall niemand äußern. Mit einer Vorstrafe oder der strafrechtlichen Verurteilung müssen allerdings die wenigsten rechnen. «Wenn es überhaupt zur Durchführung eines Strafverfahrens kommt, wird dieses oftmals gegen eine Auflage eingestellt.» Dies könnten etwa Sozialstunden sein. Dass allerdings die Eltern im Fall von jugendlichen Online-Piraten den Kopf hinhalten müssen, ist ein Trugschluss: «Jugendliche sind ab 14 Jahren strafmündig», sagt Richard.
Von jugendlichem Leichtsinn über mangelndes Unrechtsbewusstsein beim Kopieren bis hin zu bewusstem Hacken und Cracken - die Spannweite der Motivationen ist groß, wie Salzig sagt. «Wir haben es einerseits mit Privatnutzern zu tun, die das Internet immer noch als Kostenlos-Medium wahrnehmen.» Zudem gebe es Gruppierungen, die mit einem «gehörigen Maß an krimineller Energie» heruntergeladene Musik oder Filme vertreiben.
In Sachen gesetzliche Regelungen stehen die Rechteinhaber ohnehin vor Problemen - denn die Polizei und die Staatsanwaltschaften können der Online-Piraterie kaum Herr werden. Auf einen legalen Download kommen 14 illegale, wie Michalk sagt. Die Phonoverbände haben sich verstärkt auf das Mittel der Unterlassungserklärung verlegt - und bieten einen Vergleich an, dessen Höhe sich nach der Menge der angebotenen Dateien und der wirtschaftlichen Situation der Betroffenen richtet. «Damit wollen wir ganz klar machen, dass illegale Downloads keine Kavaliersdelikte sind.» (Von Verena Wolff/dpa)