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Hintergrund: K3-Material

03. Sep 2007 13:59
Dieser Müll hat mit K3-Material nichts zu tun
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Hufe, Hörner und überlagerte Ware – klingt nicht sonderlich lecker: Der jüngste Gammelfleischskandal in Bayern hat Schlachtabfällen neue Aufmerksamkeit beschert.

Im aktuellen Gammelfleisch-Skandal ist sogenanntes K3-Material gefunden worden, das häufig mit Schlachtabfällen gleichgesetzt wird. Der Begriff «K3» steht nach EU-Recht für Fleisch der «Kategorie 3». Geregelt ist die Einteilung in der EU-Verordnung 1774/2002, in der die «Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte» zusammengefasst sind. Damit sind aber nicht allein typische Schlachtabfälle wie Knochengerippe, Hufe, Hörner oder generell überlagertes Fleisch gemeint, wie der Leipziger Fleischhygieniker Ernst Lücker erklärt.

Vielmehr sei mit K3-Fleisch minderwertiges Fleisch gemeint - etwa auch solches von Schweinen, die unter großem Stress stünden. Auch stehe weniger die Gesundheitsgefahr im Vordergrund: «Als K3-Fleisch kann durchaus normales Fleisch deklariert werden», sagte der Professor an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig der Nachrichtenagentur AP. Entscheidend sei, dass es sich dabei – aus welchen Gründen auch immer - um solches Fleisch handele, das eigentlich nicht mehr für den Verzehr vorgesehen sei.

Nicht unbedingt gesundheitsgefährdend

Der wirkliche Skandal dreht sich nach seiner Ansicht vor allem darum, dass solches K3-Material aber nicht mehr als solches gekennzeichnet verkauft wurde, sondern als völlig normales Fleisch. Eine Gesundheitsgefahr ergebe sich möglicherweise später, wenn minderwertige Ware unkontrollierte Wege gehe. Denn als Träger von Krankheitserregern könne das Fleisch schneller als anderes für den Menschen gefährlich werden.

Der EU-Verordnung zufolge ist Fleisch der Kategorie 2 und 1 von viel größerer Gesundheitsgefahr: Als K1-Material wird etwa Fleisch von mit der Rinderseuche BSE infizierten Tieren bezeichnet, aber auch Risikomaterial wie Gehirn oder Rückenmark. Solches Fleisch muss gemäß strengen Vorschriften vernichtet werden. (AP/nz)

 
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