netzeitung.deUmzug lässt sich steuerlich geltend machen

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Wer clever ist, beteiligt das Finanzamt an den Kosten für den Umzug. (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Wer clever ist, beteiligt das Finanzamt an den Kosten für den Umzug.
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Für eine Umzugsfirma spricht nicht nur, dass das Umzugsgut versichert ist. Wer Profis beauftragt, kann die Kosten dafür als haushaltsnahe Dienstleistung beim Finanzamt angeben.

Wer beim Umzug in eine neue Wohnung eine Speditionsfirma beauftragt hat, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Bis zu 600 Euro können als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Einkommensteuerklärung angegeben werden, wie der Immobilienverband IVD-West rät. Voraussetzung sei, dass der Umzug weder als Werbungskosten aufgeführt noch vom Arbeitgeber erstattet werde.

Wer einen großen Bekannten- und Freundeskreis hat, sollte allerdings überlegen, ob er den Umzug nicht günstiger privat organisieren kann. Denn für die Miete eines Kleintransporters muss man nach Angaben des Immobilienverbandes pro Tag etwa 150 Euro veranschlagen. Gibt man den Wagen nach dem Ortswechsel in der neuen Stadt ab, ist das sogar fast doppelt so teuer.

Für eine Speditionsfirma dagegen spreche, dass das Umzugsgut versichert sei. Der IVD rät zudem, sich mehrere Angebote von Umzugsprofis machen zu lassen. Bei einer Strecke von bis zu 50 Kilometern und einer 60-Quadratmeter großen Wohnung sowie rund 15 Kubikmetern Umzugsgut müsse mit rund 450 Euro gerechnet werden. Etwa 800 Euro koste der Umzug für eine 80 Quadratmeter große Wohnung und rund 30 Kubikmeter Hausrat. Hinzu komme Packmaterial mit zirka 250 Euro Kosten. Sollen die Packer beispielsweise auch noch Möbel montieren, müssen sie zusätzlich bezahlt werden. Hier muss den Angaben zufolge mit einem Stundensatz von etwa 30 Euro gerechnet werden. (AP)