netzeitung.deWenn der Urlaubsflug überbucht ist

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Wer billig bucht, muss manchmal Umwege in Kauf nehmen (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Wer billig bucht, muss manchmal Umwege in Kauf nehmen
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Um Urlaubsreisen günstig zu halten, muss jeder Platz im Flugzeug besetzt sein. Nur kalkulieren lässt sich das schlecht: Jährlich bleiben mehr als eine Million Passagiere wegen Überbuchungen auf der Strecke.

Den Ausklang ihres zweiwöchigen Urlaubs auf der griechischen Insel Kreta hatte sich Yvonne Kandziora sicher anders vorgestellt: Kurz vor der Abreise teilte der Veranstalter ihr mit, dass ihr Rückflug überbucht sei - für sie sei deshalb leider kein Platz mehr im Flieger. Statt wie geplant nach Hamburg befördert zu werden, musste die 26-Jährige eine Maschine nach Leipzig nehmen und von dort aus mit dem Zug nach Hause fahren. Kein Einzelfall: Experten zufolge werden etliche Urlauber Opfer dieser Praxis von Fluggesellschaften und Veranstaltern.

«Das Problem hören wir mittlerweile öfter», sagt Birgit Zandke-Schaffhäuser von der Schlichtungsstelle Mobilität in Berlin. So seien die eingegangenen Beschwerden von Fluggästen wegen Nicht-Beförderung 2006 im Vergleich zum Vorjahr um das Dreifache gestiegen. Dabei war den Angaben zufolge eine Überbuchung in etwas mehr als einem Drittel der Fälle die Ursache. Wie viele Passagiere das Problem insgesamt betrifft, lässt sich nur schätzen: Laut einem Bericht des Europäischen Parlaments in Straßburg bleiben in der EU jährlich mehr als eine Million Passagiere wegen Überbuchungen auf der Strecke.

«Das ist eine gängige Praxis - Fluggesellschaften überbuchen ihre Maschinen teilweise ganz bewusst», sagt Ronald Schmid, Reiserechtler aus Wiesbaden. Für viele Anbieter rechne sich diese Methode: So lasse sich vermeiden, dass Plätze leer bleiben, wenn Urlauber ihren Flug stornieren oder kurzfristig nicht antreten können.

Laut dem Bundesverband Deutscher Fluggesellschaften (BDF) in Berlin sind «No Shows» unter Passagieren zwar ein reines Problem der Linienflieger - Experten sehen das aber anders. «Früher betraf das vor allem Geschäftsleute - heute kann das aber auch öfter im Ferienflieger passieren», sagt Lutz Schmidt von der in Hamburg erscheinenden Tourismuszeitschrift «FVW».

Teilweise seien Urlaubsmaschinen um bis zu zehn Prozent überbucht, sagt Schmidt. Der Grund dafür sei, dass einzelne Kontingente im Charterflugzeug immer öfter von mehreren Reiseveranstaltern zugleich vermarktet werden und diese sich hinterher um die Plätze streiten. Auch böten einzelne Veranstalter einfach mehr Plätze an, als mit Sicherheit verfügbar seien - ein großes Angebot mache sich einfach besser. «Das geht natürlich zu Lasten der Kunden: Wenn zu viele innerhalb kurzer Zeit buchen, sind plötzlich zu wenige Plätze frei.»

Urlauber haben in solchen Fällen gemäß einer EU-Verordnung aber Anspruch auf eine Entschädigung, erläutert Rechtsanwalt Schmid. Die Summe hänge dabei von der Entfernung des Reiseziels ab: Auf Kurzstrecken von weniger als 1500 Kilometer stehen ihnen 250 Euro, bei Strecken bis 3500 Kilometer 400 Euro und bei Flugreisen über mehr als 3500 Kilometer 600 Euro zu.

Zusätzlich muss die Fluglinie Kunden in solchen Fällen entweder das Geld für den verwehrten Flug erstatten oder eine Ersatzbeförderung im nächsten Flieger anbieten, sagt Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin. Beträgt die Verspätung dadurch nicht mehr als zwei Stunden, verringert sich der Entschädigungsanspruch um die Hälfte. Zusätzlich steht Fluggästen Geld für Essen und Telefonate während der Wartezeit zu. Darüber hinaus bekommen sie die Kosten erstattet, wenn eine weitere Übernachtung nötig ist. Landet der Flieger an einem anderen Ort als ursprünglich geplant, muss die Fluggesellschaft auch für die Weiterfahrt etwa mit der Bahn zahlen.

«Wir informieren betroffene Reisegäste natürlich sofort und versuchen dann, sie so schnell wie möglich auf einem anderen Weg nach Hause zu bringen», sagt zum Beispiel Tanja Dauth von L'TUR Tourismus in Baden-Baden. Für Verbraucherschützerin Klaar ist das aber deutlich zu wenig: «Urlauber dürfen nicht ungefragt umgebucht werden, wenn für sie kein Platz mehr im Flieger ist.» Unternehmen seien in solchen Fällen verpflichtet, zuerst Passagiere zu suchen, die freiwillig auf einen anderen Flug ausweichen. Das passiere in der Praxis aber nur selten: «Meist werden Reisende vor vollendete Tatsachen gestellt.»

Betroffene Urlauber sollten sich dabei schriftlich bescheinigen lassen, dass sie wegen einer Überbuchung nicht mitfliegen konnten, rät Klaar. Eine solche Bestätigung könne die Reiseleitung am Urlaubsort oder das Personal am Flugschalter ausstellen. Auch empfiehlt es sich laut Zandke-Schaffhäuser, andere Betroffene anzusprechen und später gemeinsam eine Entschädigung zu fordern.

Reklamationen wegen einer Überbuchung müssen Pauschalurlauber zudem rechtzeitig nach ihrer Rückkehr beim Reiseveranstalter einreichen, sagt Klaar. Die Frist hierfür betrage in der Regel einen Monat. Reklamationen sollten stets schriftlich verfasst und per Einschreiben mit Rückschein versandt werden.

Yvonne Kandziora wartet bislang vergeblich auf eine Entschädigung für den vermiesten Ferienausklang - auch mehrere Wochen nach ihrer Beschwerde. Das sei typisch, sagt Zandke-Schaffhäuser. Oft verweigerten die Anbieter im Streitfall lange Zeit eine Zahlung. «Wenn Kunden ihre Ansprüche durchsetzen wollen, hilft daher vor allem eines: hartnäckig bleiben.» Dabei sollten Kunden auch bezüglich der Höhe ihrer Entschädigung nicht vorschnell klein beigeben. «Wie viel geprellten Fluggästen zusteht, ist klar geregelt - mit Almosen oder einem Reisegutschein müssen sie sich daher nicht abspeisen lassen.» (von Tobias Schormann, dpa)