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Auch ALG-II-Kinder dürfen ein Zimmer haben

08. Aug 2007 16:42
ALG-II-Bezieher mit Kindern sind häufig auf Hilfe angewiesen
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Der Umzug in eine größere Wohnung darf ALG-II-Beziehern nicht verweigert werden, wenn so jedes ihrer Kinder ein Zimmer bekommt. Das gilt vor allem, wenn es Geschwister mit großem Altersunterschied gibt.

Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben nach einer Gerichtsentscheidung Anspruch auf ein Zimmer pro Familienmitglied. Der Landkreis Bautzen dürfe einem Paar mit zwei Kindern den Umzug von einer Dreizimmer- in eine größere und teurere Vierzimmerwohnung nicht verweigern, urteilte das Sozialgericht Dresden in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. (AZ: S10 AS 1957/07 ER)

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Das unverheiratete Paar wollte mit den zwölf Jahre und 17 Monate alten Söhnen aus einer knapp 60 Quadratmeter großen Wohnung in eine rund zehn Quadratmeter größere Wohnung umziehen, deren Warmmiete etwa 80 Euro höher wäre. Der Landkreis hatte das mit der Begründung abgelehnt, dass der kleine Junge noch kein eigenes Zimmer brauche.

Sobald ein Kind kein Säugling mehr sei, habe es Anspruch auf ein eigenes Zimmer, befand das Gericht. Das gelte erst recht, wenn zwischen den Geschwistern ein so großer Altersunterschied bestehe. Der Gerichtsbeschluss verpflichte den Landkreis als Leistungsträger für die Unterkunftskosten daher zu einer Zustimmung zu dem Umzug innerhalb der Stadt Bischofswerda. Gegen die Entscheidung sind noch Rechtsmittel möglich. (epd)

 
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