Altersvorsorge wird jetzt richtig kompliziert
06.07.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Der Grund: Ab 1. Januar 2009 werden Dividenden, Kursgewinne und Zinsen einheitlich mit 25 Prozent besteuert. Hinzu kommen Kirchensteuer in Höhe von rund 2,5 Prozent und der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Die neue Steuer gilt auch für Gewinne aus Aktien- und Fonds-Verkäufen, die bislang steuerfrei blieben - bei denen also zwischen Kauf und Veräußerung mindestens zwölf Monate lagen. Das bisherige Halbeinkünfteverfahren, nach dem Dividenden und Kursgewinne aus Aktien nur zur Hälfte versteuert wurden, entfällt.
Für viele Anleger bringt die Neuregelung deutliche Nachteile, weil die Rendite aus Kapitalgeschäften durch die Steuer deutlich geschmälert wird. Wer auf renditestarke Papiere gesetzt hat, dem macht die Abgeltungsteuer einen Strich durch die Rechnung. Er muss womöglich seine gesamte Altersvorsorge neu überdenken.
Allerdings hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist für jene Anleger vorgesehen, die schon vor 2009 in Aktien und Fonds investiert haben: Für die bestehenden Anlagen gilt das alte Steuerrecht nämlich fort. Wer also die Wertpapiere noch Jahrzehnte hält beispielsweise bis zur Berentung wird Kapitalerträge beim Verkauf nach altem Recht besteuern.
Auch wer eine feste Summe beispielsweise für die Altersvorsorge zurückgelegt hat und Wertpapiere kaufen will, sollte das bald tun: «Wer für die Altersvorsorge über den Kauf von Aktien oder Fondsanteilen nachdenkt, sollte das vor 2009 tun, denn dann zahlt er beim Verkauf keine Steuer auf die Veräußerungsgewinne», erläutert Stephanie Zipp, Finanzexpertin von Stiftung Warentest, auf Netzeitung.de. Legt er das Vermögen indes erneut an, zahle er beim abermaligen Verkauf die Abgeltungsteuer. «Der Anleger ist also zum Stillhalten verurteilt, wenn er die pauschale Steuer umgehen will.»
Einen kleinen Vorteil bietet die Abgeltungsteuer denn doch: Sie wird direkt von den Banken an das Finanzamt überwiesen. Damit ist die Steuerschuld des Bürgers getilgt. Die mühselige Abrechnung mit dem Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung entfällt sofern der Steuerpflichtige nichts zurückhaben will. Kompliziert wird es deshalb für Geringverdiener, deren Steuersatz unter 25 Prozent liegt: Sie müssen eine Steuererklärung abgeben und bekommen die zu viel gezahlten Abgaben zurück. Auch nicht berücksichtigte Verluste sind so geltend zu machen.
Wie die neue Steuer funktioniert und was Anleger zu berücksichtigen haben, erläutert «Finanztest» im Augustheft, das am 18. Juli erscheint.

