Neben Mobilfunk und Festnetz gibt es auch zahlreiche Flatrate-Angebote für die Internet-Telefonie (VoIP). Wer einen breitbandigen Internetanschluss und VoIP-fähige Geräte wie Router oder Telefon sein Eigen nennt, kann bei Anbietern wie Dus.net, GMX, Bellshare oder AOL Telefonie-Flatrates für das deutsche Festnetz für acht bis zehn Euro buchen. Mit Sipgate telefoniert der Kunde für neun Euro monatlich sogar kostenlos ins Festnetz 15 europäischer Länder. Kabel Baden-Württemberg bietet ein Paket aus VoIP-Deutschland-Flatrate und 10 Megabit schnellem Internet-Anschluss samt Datenflatrate für 30 Euro. «Von der Qualität und Verfügbarkeit kommt VoIP aber noch nicht hundertprozentig an das Festnetz heran», gibt Seute zu bedenken. Ein Vorteil der VoIP-Telefonie im Vergleich zum Festnetz ist allerdings seine Flexibilität. Wo immer es einen ausreichend schnellen Internetanschluss gibt, einen Computer mit Headset oder VoIP-fähige Endgeräte, kann telefoniert werden. Bei den meisten VoIP-Anbietern kann sich der Nutzer sogar an zwei Standorten gleichzeitig einloggen, schreibt die Zeitschrift «c't» aus Hannover: «Selbst im Schweizer Chalet ist er dann unter seiner Heimatrufnummer zum Deutschland-Tarif erreichbar. Eine Flatrate für den VoIP-Anschluss gilt an jedem Ort der Welt.»
Grenzenlos ist die Freiheit der Quasselstrippen bei den meisten Anbietern indes nicht. «Die vorgenannten Call & Surf Comfort und Call & Surf Comfort Plus richten sich an Kunden mit privatem Nutzungsprofil», heißt es beispielsweise in den Geschäftsbedingungen der Telekom. Sie verbietet wie viele andere Anbieter die gewerbliche Nutzung der Flatrates. Auch die Mitnutzung der Leistungen durch Dritte wie Nachbarn ist meist untersagt.
Bevor ein Verbraucher Flatrate- oder Paketangebote unterschreibt, sollte er seine Situation genau prüfen. Vertragslaufzeiten zwischen zwölf und 24 Monaten sind inzwischen an der Tagesordnung - selbst bei der Telekom. «Hansenet ist da mit vier Wochen Kündigungsfrist die große Ausnahme», sagt Bettina Seute. «Häufig kommt man aber nicht drumherum, sich länger zu binden.»
Wer weiß, dass er bald umzieht, sollte sich vom Anbieter schriftlich geben lassen, dass er aus dem Vertrag aussteigen kann, falls das Produkt am neuen Wohnort aus technischen Gründen nicht eingerichtet werden kann, rät Seute. «Es besteht keine Pflicht seitens des Anbieter, jemanden aus dem Vertrag zu lassen, das ist Kulanz.» (Dirk Averesch, dpa)